Klage gegen dauerhafte Treuhandschaft
Der russische Ölkonzern Rosneft setzt sich juristisch gegen die Bundesregierung zur Wehr. Am 30. März ging beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Klage des Unternehmens gegen die Bundesregierung ein. Kern des Streits ist die im Februar neu angeordnete, dauerhafte Treuhandverwaltung der Rosneft-Töchter in Deutschland, die unter anderem die Mehrheit an der wichtigen PCK-Raffinerie in Schwedt kontrollieren. Bislang liegt die rechtliche Begründung der Klage noch nicht vor, eine Gerichtsverhandlung ist ebenfalls noch nicht terminiert.
Die Bundesregierung hatte Mitte Februar entschieden, die Treuhand für die Rosneft-Töchter auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen. Statt auf dem Energiesicherungsgesetz (EnSIG) beruht die Maßnahme nun auf dem Außenwirtschaftsgesetz. Dies ermöglicht eine dauerhafte staatliche Kontrolle, ohne dass diese wie bisher alle sechs Monate neu verlängert werden muss. Ziel ist die Sicherung des Weiterbetriebs der Raffinerie und damit der Energieversorgung im Land.
Grüne kritisieren Vorgehen
Die Umstellung auf das Außenwirtschaftsgesetz stößt bei den Grünen auf Kritik. Der Bundestagsabgeordnete Michael Kellner (Grüne) sieht darin ein „hohes rechtliches Risiko“ für die Bundesregierung. Er plädiert für eine Enteignung als sichereren Weg für den Weiterbetrieb der Raffinerie und den Erhalt der Arbeitsplätze. Kellner warf Russland vor, Verunsicherung zu schüren und die Raffinerie gezielt zu gefährden. Die Bundesregierung müsse sich hier klar positionieren und dürfe sich nicht von Russland unter Druck setzen lassen.
Rosneft hatte bereits 2022 gegen die damalige Treuhandverwaltung geklagt, diese Klage wurde jedoch abgewiesen.



