Schnellere Ermittlungen bei Internet-Straftaten

Richterbund fordert mehr Härte bei Kindesmissbrauch – Speicherung von IP-Adressen begrüßt

Richterbund fordert mehr Härte bei Kindesmissbrauch – Speicherung von IP-Adressen begrüßt

Netzwerk-Patchpanel (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Der Deutsche Richterbund hat die geplante, auf drei Monate befristete Speicherpflicht für IP-Adressen begrüßt. Die Justiz erhofft sich dadurch schnellere Ermittlungen bei Internet-Straftaten wie Kinderpornografie. Gleichzeitig mahnt der Verband weitere europäische Schritte im Kampf gegen Kindesmissbrauch an, da aktuelle Regelungen zum Schutz von Kindern in Chats auslaufen.

Digitale Spuren sichern

Die geplante Verpflichtung zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen und Port-Nummern wird vom Deutschen Richterbund (DRB) als wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Internetkriminalität gewertet. Hauptgeschäftsführer Sven Rebehn betonte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass eine IP-Adresse oft der einzige und immer der schnellste Anhaltspunkt ist, um Täter bei Delikten wie Kinderpornografie zu identifizieren und Opfer zu schützen.

Ohne die Möglichkeit, Internet-Adressen zuverlässig den jeweiligen Nutzern zuordnen zu können, laufen Ermittlungen häufig ins Leere, so Rebehn. Die Bundesregierung will noch in dieser Woche eine solche dreimonatige Speicherpflicht im Kabinett beschließen. Datenschützer äußern jedoch Bedenken zu dem Vorhaben.

Appell nach Europa

Der Richterbund belässt es aber nicht bei der nationalen Maßnahme. Rebehn fordert erneut einen Anlauf für eine EU-weite, freiwillige Chatkontrolle zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch. Er appelliert an die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen, sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass Messengerdienste weiterhin Missbrauchsdarstellungen in Chats identifizieren und melden dürfen. Diese Regelung ist Anfang April ausgelaufen.

Die Staatsanwaltschaften sind alarmiert. Sie befürchten ernste Strafverfolgungslücken, sollte die Weitergabe von Hinweisen auf Kindesmissbrauch durch US-Plattformen an EU-Strafverfolger eingestellt werden. Dies geschieht derzeit über das National Center for Missing and Exploited Children.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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