Die Masche läuft immer gleich: In den Schreiben werden konkrete Datum, Uhrzeit und Telefonnummer angegeben, zu denen angeblich ein kostenpflichtiges Gespräch stattgefunden haben soll. Die geforderte Summe: 90 Euro – zahlbar ausschließlich in bar per Einschreiben an ein Postfach in Prag (Tschechien).
Dazu wird mit Verzugsfolgen und Mahnungen gedroht, wenn die Frist „fruchtlos verstreicht“.
Verbraucherzentrale: „Nicht zahlen!“
„Wer kein entsprechendes Telefongespräch geführt hat, sollte der Forderung unbedingt widersprechen – und keinesfalls zahlen“, warnt Ralf Reichertz, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Thüringen. Denn: Ist das Geld erst einmal überwiesen, lässt es sich kaum zurückholen.
Hinter Payvox stecken offenbar dieselben Betreiber, die auch unter anderen Namen wie Ovacall, Kawora, Werso oder Madaco bereits ähnliche Forderungen gestellt haben.
So sollten Betroffene jetzt handeln:
- Nicht zahlen!
- Der Forderung schriftlich widersprechen.
- Den Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen (kostenlos unter www.vzth.de).
- Bei weiterer Belästigung Strafanzeige bei der Polizei stellen.
„Es ist Sache des Unternehmens, schlüssig nachzuweisen, auf welcher Grundlage die Forderung tatsächlich beruht – das gelingt erfahrungsgemäß nie“, erklärt Reichertz.
Nicht einschüchtern lassen
Auch wenn nach der ersten Forderung eine Mahnung mit höheren Beträgen folgt – nicht zahlen! Die Verbraucherzentrale rät, konsequent zu bleiben und sich nicht unter Druck setzen zu lassen.
Wer unsicher ist oder Fragen hat, kann sich an die Beratung der Verbraucherzentrale Thüringen wenden – telefonisch unter (0361) 555 14 0 oder online unter www.vzth.de.