Ärzte dürfen bald Medikamente rausgeben
Ärzte in Notdienstpraxen sollen künftig in bestimmten, eng begrenzten Situationen Medikamente direkt an Patienten abgeben dürfen. Dies sieht ein Entwurf zur Notfallreform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, über den das Portal „Politico“ berichtet. Ziel sei es, die Versorgung mit Arzneimitteln in dringenden Notfällen zu erleichtern.
Damit werde eine Lücke im Arzneimittelgesetz geschlossen, eine ähnliche Regelung wie bei Krankenhausapotheken im Anschluss an eine Behandlung. Auch apothekenpflichtige Medizinprodukte sollen von dieser Neuerung erfasst werden.
Nur im Notfall, wenn nichts anderes geht
Die Abgabe ist allerdings an strenge Bedingungen geknüpft. Sie soll nur erlaubt sein, wenn die notwendige Versorgung über eine öffentliche Apotheke nicht sichergestellt werden kann. Hat also noch eine Apotheke in der Nähe geöffnet, muss der Patient dorthin verwiesen werden.
Zudem darf die ärztliche Abgabe nur erfolgen, wenn die Medikamentenanwendung unverzüglich notwendig ist. Als Beispiele nennt das Gesundheitsministerium dringende Antibiotika- oder Schmerztherapien. Die ausgegebene Menge ist auf eine Überbrückung von maximal drei Tagen beschränkt.
Apotheker warnen vor „Parallelstrukturen“
Betäubungsmittel sind von der Regelung ausgenommen und müssen weiterhin über Apotheken bezogen werden. Bislang ist es Ärzten in Deutschland grundsätzlich untersagt, Medikamente weiterzugeben, um Interessenskonflikte bei der Verschreibung zu vermeiden.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hatte im Dezember vor der Schaffung von „Parallelstrukturen“ bei der Arzneimittelabgabe gewarnt. Sie betonte, dass die Stärke der wohnortnahen Apotheken durch die Notfallreform nicht geschwächt werden dürfe.
Das Bundeskabinett soll Ende April über die Notfallreform beraten.

