Schneller zum Notaramt
Wer Volljurist ist, soll künftig direkt nach dem zweiten Staatsexamen die notarielle Fachprüfung ablegen können. Die bisherige Hürde von drei Jahren Wartezeit entfällt damit.
Auch die erforderliche anwaltliche Berufserfahrung soll von drei auf zwei Jahre reduziert werden. Zeiten, die dem Mutterschutz, der Eltern- oder Pflegezeit dienen, beeinträchtigen künftige Bewerber künftig nicht mehr.
Alternde Notare bleiben im Dienst
Um die notarielle Versorgung in unterversorgten Regionen abzusichern, sollen ältere Anwaltsnotare ihr Amt auf Antrag auch über die Altersgrenze von 70 Jahren hinaus fortführen können. Diese Verlängerung ist zweimal um jeweils drei Jahre möglich, falls ausgeschriebene Stellen nicht besetzt werden können.
Der Entwurf ist nun auf dem Weg zu den Ländern und Verbänden, die bis zum 6. März 2026 Gelegenheit haben, dazu Stellung zu nehmen.