Zugang senken, Familien fördern
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Anwaltsnotariat reformieren soll. Kernpunkte sind eine deutliche Entbürokratisierung und familienfreundlichere Regelungen. Der Zugang soll erleichtert werden, und auch die Altersgrenze von 70 Jahren soll unter besonderen Umständen aufgehoben werden können. Mit diesen Maßnahmen will die Regierung demnach dem Rückgang bei den Bewerberzahlen entgegenwirken und die flächendeckende notarielle Betreuung sicherstellen.
Künftig könnten Volljuristen direkt nach dem zweiten Staatsexamen die notarielle Fachprüfung ablegen. Die bisherige Wartezeit von drei Jahren entfällt damit. Auch eine erneute Wiederholung der Prüfung wird möglich. Die geforderte anwaltliche Berufserfahrung wird von drei auf zwei Jahre reduziert. Zudem sollen Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflege als unschädliche Unterbrechungen gelten.
Notare im ländlichen Raum länger im Amt
Erfahrene Anwaltsnotare sollen auf Antrag über die Altersgrenze von 70 Jahren hinaus tätig bleiben können. Dies sei insbesondere zur Sicherung der Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten notwendig. Die Amtszeit soll dann zweimal um jeweils drei Jahre verlängert werden können, falls ausgeschriebene Stellen nicht besetzt werden können. Der Entwurf wurde nun an die Bundesländer und Verbände versandt. Bis zum 6. März 2026 können diese dazu Stellung nehmen.