Strafen, Punkte, Fahrverbote

Karneval, Fasching, Fasnet: Promille-Falle! Führerschein weg, schneller als du denkst

Die 5. Jahreszeit ist in vollem Gange, und Narren im ganzen Land feiern ausgelassen. Doch während die Stimmung steigt, warnt die HUK-COBURG vor den drastischen Folgen von Alkohol am Steuer. Schon geringe Mengen können fatale Konsequenzen haben – für den Führerschein, den Geldbeutel und die eigene Sicherheit.
Karneval, Fasching, Fasnet: Promille-Falle! Führerschein weg, schneller als du denkst
Karneval, Fasching, Fasnet: Promille-Falle! Führerschein weg, schneller als du denkst
Foto: HUK-COBURG/Hagen Lehmann

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Strenge Promillegrenzen: So schnell ist der Führerschein weg

Wer glaubt, mit einem Gläschen ungeschoren davonzukommen, irrt gewaltig. Bereits ab 0,3 Promille kann es kritisch werden: Fällt ein Fahrer durch Schlangenlinien oder unsicheres Verhalten auf, drohen ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und empfindliche Bußgelder.

Ab 0,5 Promille wird’s noch ernster:

  • Mindestens 500 Euro Bußgeld,
  • Ein Monat Fahrverbot,
  • Zwei Punkte in Flensburg.

Wer mit 1,1 Promille oder mehr erwischt wird, gilt als absolut fahruntüchtig. Das bedeutet: Führerscheinentzug, drei Punkte und eine hohe Geldstrafe. Die Wiedererteilung erfordert eine offizielle Beantragung bei der Straßenverkehrsbehörde – ein langwieriger und kostspieliger Prozess.

Auch für Radfahrer gilt: Hände weg vom Alkohol

Nicht nur Autofahrer sollten vorsichtig sein. Auch Radfahrer müssen sich an strenge Regeln halten:

  • Bereits ab 0,3 Promille kann ein den Führerschein kosten.
  • Ab 1,6 Promille droht eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), unabhängig davon, ob ein Führerschein vorhanden ist.

Diese Promillegrenzen werden oft unterschätzt, können aber gravierende Auswirkungen haben – sowohl auf die Mobilität als auch auf den Versicherungsschutz.

Versicherungsschutz in Gefahr – Wer zahlt den Schaden?

Alkohol am Steuer kann teuer werden – nicht nur durch Strafen, sondern auch durch finanzielle Forderungen der Versicherung. Laut HUK-COBURG gilt: Ist Alkohol im Spiel, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 5.000 Euro zurückfordern.

Noch kritischer ist es bei der Kaskoversicherung:

  • Der Versicherer kann sich bei Trunkenheit auf Leistungsfreiheit berufen,
  • Der Schaden wird unter Umständen nur teilweise oder gar nicht übernommen,
  • Schon bei 1,1 Promille wird der Alkohol als Unfallursache angenommen – geringere Mengen reichen aber oft ebenfalls aus.

Beifahrer tragen Mitschuld

Wer sich zu einem betrunkenen Fahrer ins setzt, geht ebenfalls ein Risiko ein. Im Falle eines Unfalls können Schadenersatzansprüche wie Schmerzensgeld gekürzt werden. Gerichte sehen eine Mitverantwortung des Beifahrers, da dieser sich bewusst einer Gefahr aussetzt.

Kater am Morgen danach: Das bleibt im Blut

Viele unterschätzen die Nachwirkungen einer durchfeierten Nacht. Experten warnen: Ein Promille Alkohol benötigt etwa zehn Stunden, um vollständig abgebaut zu werden. Wer am nächsten Morgen ins Auto steigt, könnte immer noch unter Alkoholeinfluss stehen – mit allen Konsequenzen.

Fazit: Ob Auto oder Fahrrad – Alkohol und Straßenverkehr passen nicht zusammen. Wer sicher unterwegs sein will, sollte öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder das Fahrzeug stehen lassen.

DON’T DRINK AND DRIVE!

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