Keine Rechtsfehler bei Urteilen
Karlsruhe – Keinen Erfolg hatten vier mutmaßliche Mitglieder der „Kaiserreichsgruppe“ mit ihren Revisionen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der BGH wies die Anträge am Montag als unbegründet ab. Die Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz gegen die Angeklagten bleiben damit bestehen.
Terroristische Vereinigung geplanten Umsturz
Die vier Männer waren wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen verurteilt worden. Die Strafen bewegten sich laut OLG zwischen zwei Jahren und zehn Monaten und acht Jahren. Sie sollen der Reichsbürger-Szene angehören und die staatliche Ordnung der Bundesrepublik ablehnen.
Ihr Ziel: eine neue Regierung auf Basis der Reichsverfassung von 1871 zu errichten. Geplant waren laut OLG verschiedene Aktionen im Mai 2022. Dazu gehörte die Absetzung der Bundesregierung und die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers.
Die Karlsruher Richter sahen in der Überprüfung keine Rechtsfehler, die zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt werden könnten. Somit ist das Urteil des OLG Koblenz nun rechtskräftig.
