Licht im digitalen Dunkel
Das Bundeskabinett hat die Einführung einer IP-Adressenspeicherung für Internetanbieter beschlossen. Demnach sollen die Anbieter künftig für drei Monate die IP-Adressen ihrer Kunden speichern müssen. Ziel ist es, die Aufklärung von Straftaten im Internet zu beschleunigen und digitale Spuren besser sichern zu können.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begründet den Schritt mit dem systematischen Missbrauch der Anonymität im Netz durch Kriminelle. „Mit der IP-Adressenspeicherung bringen wir Licht ins digitale Dunkel: machen Täter sichtbar, zerschlagen kriminelle Netze und sichern Spuren zur Strafverfolgung“, sagte Dobrindt der „Welt“. Er sprach von der Schließung einer „gefährlichen Lücke“.
Erweiterte Befugnisse
Auch die Bundespolizei soll im Zuge des Gesetzes mehr Handlungsspielraum erhalten. Durch eine sogenannte „Sicherungsanordnung“ kann die Behörde künftig auch im Bereich der Gefahrenabwehr Verkehrsdaten sichern lassen, selbst wenn die Voraussetzungen für eine reguläre Datenerhebung noch nicht vorliegen. Bei Straftaten von „erheblicher Bedeutung“ sollen zudem Funkzellenabfragen wieder möglich werden.
