Mehr Befugnisse für Sicherheitsbehörden

Kabinett beschließt IP-Speicherpflicht für Internetanbieter

Computer-Nutzer (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter beschlossen. Diese Maßnahme soll die Strafverfolgung im digitalen Raum erleichtern. Neben der dreimonatigen Speicherung von Kundendaten sind auch erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei vorgesehen, um Straftaten effektiver aufklären zu können.

Licht im digitalen Dunkel

Das Bundeskabinett hat die Einführung einer IP-Adressenspeicherung für Internetanbieter beschlossen. Demnach sollen die Anbieter künftig für drei Monate die IP-Adressen ihrer Kunden speichern müssen. Ziel ist es, die Aufklärung von Straftaten im Internet zu beschleunigen und digitale Spuren besser sichern zu können.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begründet den Schritt mit dem systematischen Missbrauch der Anonymität im Netz durch Kriminelle. „Mit der IP-Adressenspeicherung bringen wir Licht ins digitale Dunkel: machen Täter sichtbar, zerschlagen kriminelle Netze und sichern Spuren zur Strafverfolgung“, sagte Dobrindt der „Welt“. Er sprach von der Schließung einer „gefährlichen Lücke“.

Erweiterte Befugnisse

Auch die Bundespolizei soll im Zuge des Gesetzes mehr Handlungsspielraum erhalten. Durch eine sogenannte „Sicherungsanordnung“ kann die Behörde künftig auch im Bereich der Gefahrenabwehr Verkehrsdaten sichern lassen, selbst wenn die Voraussetzungen für eine reguläre Datenerhebung noch nicht vorliegen. Bei Straftaten von „erheblicher Bedeutung“ sollen zudem Funkzellenabfragen wieder möglich werden.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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