Mehr als drei Jahre Haft für Täter

K.o.-Tropfen: Hubig will deutlich härtere Strafen

K.o.-Tropfen: Hubig will deutlich härtere Strafen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig im Mai 2026. | Foto: dts Nachrichtenagentur

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Vergewaltigungen und Raubüberfällen stärker bestrafen lassen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Täter künftig mit mindestens fünf Jahren Haft rechnen müssen. Bislang reichte die Rechtsprechung oft nur für drei Jahre.

Härtere Strafen für K.o.-Tropfen-Täter

Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will dem heimlichen Betäuben von Menschen mit K.o.-Tropfen einen Riegel vorschieben und die Strafen dafür deutlich erhöhen. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem Kabinett vor. Hubig reagiert damit auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der K.o.-Tropfen im Jahr 2024 nicht als „gefährliches Werkzeug“ einstufte und damit die Strafmaße bisher begrenzt wurden.

Nach geltendem Recht wurden Taten, bei denen K.o.-Tropfen zum Einsatz kamen, oft nur als sexuelle Übergriffe oder Raub mit einer Mindeststrafe von drei Jahren Haft geahndet. Hubig hält dies für nicht ausreichend. „Vergewaltigungen unter Einsatz von K.o.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich“, sagte die Ministerin der „Rheinischen Post“. Man müsse „härter“ durchgreifen.

K.o.-Tropfen wie eine Waffe

Mit dem neuen Gesetzentwurf soll der Einsatz von K.o.-Tropfen einem gefährlichen Mittel gleichgestellt werden – ähnlich wie bei der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs. Konkret bedeutet das: Wer K.o.-Tropfen für eine Vergewaltigung einsetzt, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Die Ministerin sieht darin einen wichtigen Schritt für den Gewaltschutz.

Hubig betonte, dass die heimliche Gabe von Substanzen, die Opfer wehrlos machen, vor allem Frauen treffe. Die Tatorte seien dabei vielfältig: Neben Bars und Clubs zählten auch private Räume dazu. Die Opfer bemerken oft nichts, bevor sie angegriffen werden. Dies sei eine besonders schlimme Form sexueller Gewalt, die das Strafrecht konsequent ahnden müsse, so die SPD-Politikerin. Das Vorhaben sei Teil einer breiteren Strategie zur Verbesserung des Schutzes vor Gewalt, insbesondere zum Schutz von Frauen.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

Methodik-Hinweis:
insideBW prüft Informationen nach redaktionellen Standards. Wie wir arbeiten? Mehr dazu: Quellen & Methodik .