Gleichbehandlung bei Kürzungen
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht vor Sparmaßnahmen. Die DAK-Spitze plädiert nun dafür, dass diese Einschnitte nicht nur Kassenpatienten treffen dürfen. DAK-Chef Andreas Storm brachte seine Forderung in der „Rheinischen Post“ ins Spiel: „Wenn sich Leistungen für Kassenpatienten verschlechtern sollen, muss das auch bei der Beihilfe der Beamten gelten.“ Er hält es für „zwingend notwendig“, die Änderungen wirkungsgleich auf die Beihilfe zu übertragen.
Storm macht einen klaren Vorschlag: Bevor der Bundestag über die GKV-Reform abstimmt, müsse das Kabinett Eckpunkte für eine Beihilfereform vorlegen. Das sei ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu sichern.
Familienversicherung und Ausgabenbremse im Fokus
Als konkretes Beispiel für die geforderte Angleichung nennt der DAK-Chef das drohende Ende der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern in der GKV. Dieser Vorteil sei bisher ein wichtiges sozialpolitisches Argument für die gesetzliche Krankenkasse. Ab 2028 sollen bisher kostenlos mitversicherte Partner demnach 2,5 Prozent des Beitrags zahlen. Diese Neuerung müsse auch bei der beamtenrechtlichen Beihilfe Berücksichtigung finden.
Auch die geplante Ausgabenbremse für die ärztliche Behandlung von GKV-Versicherten hält Storm für übertragenswert. „Das Herzstück der Reform – Ausgaben dürfen nur so stark steigen wie die Beitragseinnahmen – muss auch auf die Beihilfe übertragen werden“, so Storm. Er fordert eine vergleichbare Ausgabenbremse für die Beihilfeausgaben des Bundes.



