Ministerium will Straftaten besser aufklären

IP-Adressen-Speicherung beschlossen

Netzwerk-Patchpanel (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung hat den Weg für die anlasslose Speicherung von IP-Adressen frei gemacht. Internetanbieter sollen künftig für drei Monate technische Daten ihrer Kunden sichern. Ziel ist es, die Aufklärung von Cyberkriminalität zu verbessern. Kritiker sehen dennoch Datenschutzbedenken.

Mehr Sicherheit im Netz

Das Kabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen gebilligt. Das Bundesjustizministerium teilte mit, dass Internetzugangsanbieter künftig verpflichtet werden, die IP-Adressen und Portnummern ihrer Kunden für einen Zeitraum von drei Monaten zu speichern. Andere Verkehrsdaten sollen nicht erfasst werden. Bewegungsprofile sind somit ausgeschlossen.

Kriminalität bekämpfen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) begründete den Schritt mit der Notwendigkeit, digitale Kriminalität effektiver zu bekämpfen. „Zu viele Straftaten bleiben unaufgeklärt, weil entscheidende Spuren wie IP-Adressen fehlen.“ Die neue Regelung soll Ermittlungsbehörden im Einzelfall ermöglichen, Verbindungen zwischen IP-Adressen und Anschlussinhabern herzustellen.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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