Mehr Sicherheit im Netz
Das Kabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen gebilligt. Das Bundesjustizministerium teilte mit, dass Internetzugangsanbieter künftig verpflichtet werden, die IP-Adressen und Portnummern ihrer Kunden für einen Zeitraum von drei Monaten zu speichern. Andere Verkehrsdaten sollen nicht erfasst werden. Bewegungsprofile sind somit ausgeschlossen.
Kriminalität bekämpfen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) begründete den Schritt mit der Notwendigkeit, digitale Kriminalität effektiver zu bekämpfen. „Zu viele Straftaten bleiben unaufgeklärt, weil entscheidende Spuren wie IP-Adressen fehlen.“ Die neue Regelung soll Ermittlungsbehörden im Einzelfall ermöglichen, Verbindungen zwischen IP-Adressen und Anschlussinhabern herzustellen.
