Strenges Urteil aus CDU-Kreisen

Heizungsgesetz: Klimaunion sieht Verfassungsbruch

Heizungsgesetz: Klimaunion sieht Verfassungsbruch

Abgebildet ist der Ausbau einer alten Gasheizung im Archiv. Foto: dts Nachrichtenagentur

Die CDU-nahe Klimaunion schießt scharf gegen das neue Heizungsgesetz der Bundesregierung. Ein von dem Verein in Auftrag gegebenes Gutachten hält das Gesetz für verfassungswidrig und einen Rückschritt im Klimaschutz. Hauptkritikpunkt: Die unbegrenzte Nutzung fossiler Heizungen über 2045 hinaus.

Scharfe Kritik am Heizungsgesetz

Das geplante Heizungsgesetz der Ampelkoalition hat offenbar erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im konservativen Lager ausgelöst. Die sogenannte Klimaunion, ein Verein mit Verbindungen zur CDU, erklärt das Vorhaben der Regierung für gescheitert. Ein von der Organisation beauftragtes Rechtsgutachten, über das die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet, soll diese Einschätzung untermauern.

Laut dem Gutachten erlaubt das Gesetz die Fortführung fossiler Heizsysteme prinzipiell über das Jahr 2045 hinaus. Dieses Datum markiert eigentlich das Ziel der Bundesrepublik, Klimaneutralität zu erreichen. Die Klimaunion sieht hier einen klaren Widerspruch.

„Bio-Treppe“ reicht nicht

Auch die geplante „Bio-Treppe“ – also die schrittweise Beimischung von klimafreundlichen Gasen wie Wasserstoff oder Biogas – könne die grundlegende Problematik nicht beheben. Das Gesetz vermeide eine klare Festlegung zur verpflichtenden Quote „grüner“ Gase. Diese Ausgestaltung widerspricht laut dem Gutachten der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.

Um die Verfassungsmäßigkeit sicherzustellen, schlagen die Verfasser des Gutachtens eine klare Regelung vor: Ein gesetzlich festgesetztes Betriebsende für alle fossilen Heizungen zum 31. Dezember 2044. Das Gesetz selbst war erst in der Vorwoche vom Kabinett beschlossen worden. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hatten es demnach dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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