Scharfe Kritik am Heizungsgesetz
Das geplante Heizungsgesetz der Ampelkoalition hat offenbar erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im konservativen Lager ausgelöst. Die sogenannte Klimaunion, ein Verein mit Verbindungen zur CDU, erklärt das Vorhaben der Regierung für gescheitert. Ein von der Organisation beauftragtes Rechtsgutachten, über das die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet, soll diese Einschätzung untermauern.
Laut dem Gutachten erlaubt das Gesetz die Fortführung fossiler Heizsysteme prinzipiell über das Jahr 2045 hinaus. Dieses Datum markiert eigentlich das Ziel der Bundesrepublik, Klimaneutralität zu erreichen. Die Klimaunion sieht hier einen klaren Widerspruch.
„Bio-Treppe“ reicht nicht
Auch die geplante „Bio-Treppe“ – also die schrittweise Beimischung von klimafreundlichen Gasen wie Wasserstoff oder Biogas – könne die grundlegende Problematik nicht beheben. Das Gesetz vermeide eine klare Festlegung zur verpflichtenden Quote „grüner“ Gase. Diese Ausgestaltung widerspricht laut dem Gutachten der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.
Um die Verfassungsmäßigkeit sicherzustellen, schlagen die Verfasser des Gutachtens eine klare Regelung vor: Ein gesetzlich festgesetztes Betriebsende für alle fossilen Heizungen zum 31. Dezember 2044. Das Gesetz selbst war erst in der Vorwoche vom Kabinett beschlossen worden. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hatten es demnach dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt.



