Gesetzesänderung bringt Klarheit für Schulleitungen
Bislang herrschte rechtliche Unsicherheit, wenn Schulen die private Handynutzung einschränken wollten. Das ändert sich jetzt: Der neue § 23 Absatz 2b des Schulgesetzes verpflichtet alle Schulen dazu, Regelungen zur privaten Nutzung mobiler Endgeräte in ihrer Schulordnung festzuhalten. Dabei sollen sowohl Altersstruktur als auch das pädagogische Konzept berücksichtigt werden können.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) betont:
„Schulen müssen sich für eine verantwortliche und altersangemessene private Nutzung von Handys in der Schule Regeln geben.“
Empfehlung: Weniger Handy, mehr Miteinander
Trotz des Freiraums, der nun gilt, empfiehlt das Land eine eher restriktive Haltung. Bildungsstaatssekretärin Sandra Boser (Grüne) warnt:
„Der dauernde Blick aufs Handy stört die Konzentration und führt zur Vereinsamung.“
Handys seien aus dem Unterricht selbst zwar nicht mehr wegzudenken – doch in Pausen und der Nachmittagsbetreuung solle die Nutzung mit klaren Regeln zurückgedrängt werden.
Einheitlicher Rahmen, aber individuelle Lösungen
Die Schulen erhalten vom Kultusministerium Musterregelungen und Empfehlungen, wie sie die neuen Handy-Vorgaben vor Ort umsetzen können – etwa in enger Abstimmung mit Eltern, Schülerinnen und Schülern. Ziel ist es, digitale Kompetenz, aber auch Persönlichkeitsentwicklung und soziale Interaktion zu fördern.
Ein Fokus liegt zudem auf der neuen Pflicht, Informatik und Medienbildung in den Schulalltag zu integrieren. Das Schulgesetz sieht künftig ein verbindliches Fach für alle weiterführenden Schulen vor – ein weiterer Baustein für einen verantwortungsvollen Umgang mit digitaler Technik.