Hamburg. Frauen haben in Deutschland im Jahr 2024 wie im Vorjahr pro Stunde durchschnittlich 16 Prozent weniger verdient als Männer. Dies teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Frauen erhielten demnach einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 22,81 Euro, während Männer 27,05 Euro erhielten. Dies bedeutet einen Unterschied von 4,24 Euro pro Stunde.
Regionale Unterschiede trotz gleicher Lücke
Der unbereinigte Gender-Pay-Gap blieb somit im Vergleich zum Vorjahr konstant. Bemerkenswert ist die deutliche Differenz zwischen Ost- und Westdeutschland, wenngleich die Gesamtlücke gleich blieb. In Ostdeutschland lag der Gap im Jahr 2025 bei fünf Prozent, was einem geringeren Verdienstunterschied entspricht als in Westdeutschland, wo er bei 17 Prozent lag. Diese Zahlen basieren auf der einheitlichen Definition des statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) und schließen bestimmte Wirtschaftsabschnitte wie Land- und Forstwirtschaft sowie öffentliche Verwaltung aus.
Öffentlicher Dienst als Ausgleich
Bezieht man den Bereich „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ mit ein, verringert sich der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern im Jahr 2025 auf 15 Prozent. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im öffentlichen Dienst geringere Verdienstunterschiede bestehen. Im öffentlichen Dienst, insbesondere in den Bereichen „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie „Erziehung und Unterricht“, lag der unbereinigte Gender-Pay-Gap bei nur vier Prozent. Im Gegensatz dazu betrug er in der Privatwirtschaft 17 Prozent, was mehr als viermal so hoch ist.
Faktoren der Verdienstlücke
Etwa 60 Prozent der Verdienstlücke lassen sich durch verfügbare Merkmale erklären. Ein wesentlicher Faktor ist die häufigere Teilzeitarbeit von Frauen, die in der Regel mit geringeren Bruttostundenverdiensten einhergeht. Dies erklärt etwa 19 Prozent der Lücke. Hinzu kommt, dass Frauen häufiger in generell geringer entlohnten Branchen und Berufen tätig sind, was rund 18 Prozent des Verdienstunterschieds ausmacht. Auch das Anforderungsniveau des Berufs spielt eine Rolle und erklärt etwa 13 Prozent.
Der unerklärte Rest
Die verbleibenden 40 Prozent des Verdienstunterschieds, also 1,71 Euro von 4,24 Euro, können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil, der sogenannten bereinigte Gender-Pay-Gap, liegt bei sechs Prozent. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie pro Stunde sechs Prozent weniger verdienten als ihre männlichen Kollegen (westliche Bundesländer: sechs Prozent, östliche Bundesländer: neun Prozent). Die Statistiker weisen jedoch darauf hin, dass dieser bereinigte Gap als „Obergrenze“ für mögliche Verdienstdiskriminierung zu verstehen ist, da weitere lohnrelevante Faktoren wie Erwerbsunterbrechungen möglicherweise nicht erfasst sind.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

