KI-Regeln werden konkreter
Nach zähen Verhandlungen ist eine politische Einigung über die Detailausgestaltung des geplanten KI-Gesetzes erzielt worden. Die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der EU-Rat haben sich auf wichtige Regelungen geeinigt, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa maßgeblich beeinflussen werden.
Fristen für Hochrisiko-KI
Besonders betroffen sind sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme. Für diese gelten nun verbindliche Umsetzungsfristen. Ab dem 2. Dezember 2027 müssen Vorschriften für KI-Anwendungen in sensiblen Bereichen wie Biometrie, kritische Infrastrukturen, Bildung, Beschäftigung, Migration, Asyl und Grenzkontrollen greifen. Für KI-Systeme, die in alltäglichen Produkten wie Aufzügen oder Spielzeugen zum Einsatz kommen, verschiebt sich die Frist weiter nach hinten auf den 2. August 2028. Zusätzlich sollen kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere sogenannte „Midcap“-Unternehmen mit Börsenbewertungen im Milliardenbereich, von bestimmten Privilegien profitieren können.
Kampf gegen Deepfakes und illegale Inhalte
Gleichzeitig fährt die EU eine Null-Toleranz-Politik gegen missbräuchliche KI-Anwendungen. Das Generieren von nicht einvernehmlichen sexuell expliziten oder intimen Inhalten wird ebenso verboten wie die Erstellung von Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern. Auch Apps, die sogenannte „Nudifizierung“ ermöglichen, fallen unter das Verbot. Die Strategie zielt darauf ab, den wachsenden Gefahren durch KI-generierte Inhalte proaktiv entgegenzuwirken.
Formelle Zustimmung steht noch aus
Die nun getroffene politische Einigung muss noch von Parlament und Rat formell abgesegnet werden. Dies gilt jedoch als reine Formalie und die endgültige Verabschiedung des Gesetzes wird in den kommenden Monaten erwartet.


