Gericht stärkt die Pressefreiheit

Erfolg für „Team Wallraff“ – OLG kippt Klage im „Pflegehaus Kreuzberg“-Streit

Ein deutlicher Sieg für das „Team Wallraff“: Im jahrelangen Rechtsstreit um die Undercover-Reportage über das „Pflegehaus Kreuzberg“ haben Günter Wallraff und RTL einen wichtigen Erfolg vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) Hamburg erzielt. Das Gericht wies den Großteil der Forderungen der MK-Kliniken AG (vormals Marseille-Kliniken AG) und der Allgemeinen Soziale Dienstleistungen gGmbH ab.
  • Urteil stärkt investigative Formate wie „Team Wallraff“.
  • OLG Hamburg weist Großteil der Klage gegen RTL ab.
  • Begriffe wie „schockierende Zustände“ gelten als zulässige Meinungsäußerungen.
  • Verdachtsberichterstattung bleibt unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich geschützt.
  • Klägerinnen müssen den Großteil der Verfahrenskosten tragen.
Erfolg für „Team Wallraff“ – OLG kippt Klage im „Pflegehaus Kreuzberg“-Streit
Erfolg für „Team Wallraff“ – OLG kippt Klage im „Pflegehaus Kreuzberg“-Streit
Günter Wallraff und sein „Team Wallraff“ decken seit Jahren Missstände in Deutschland auf – nun gibt es einen juristischen Erfolg vor dem OLG Hamburg.
Foto: RTL / Stefan Gregorowius

Folge uns auf:

Auslöser des Verfahrens war die „Team Wallraff“-Sendung vom 28. August 2017, in der Missstände in der Berliner Pflegeeinrichtung dokumentiert wurden – darunter mangelnde Hygiene, Pflegemängel und chronischer Personalmangel. Die Betreiber warfen den Reporterinnen und Reportern falsche und verzerrende Darstellungen vor und forderten öffentliche Richtigstellungen sowie Unterlassungen.

Gericht stärkt die

Das OLG Hamburg folgte der Argumentation von RTL in fast allen Punkten. Zahlreiche Unterlassungs- und Richtigstellungsansprüche aus der Vorinstanz wurden aufgehoben. Besonders deutlich: Die geforderte öffentliche Richtigstellung wies das Gericht vollständig zurück.

Die Richter stuften zentrale Passagen der Sendung als zulässige Meinungsäußerungen oder als wahrheitsgemäße Tatsachenbehauptungen ein – darunter Begriffe wie „schockierende Zustände“ oder „erschreckende Missstände“. Auch die Darstellung der Zustände aus dem Jahr 2014 sei journalistisch korrekt wiedergegeben worden.

Besonders betonte das Gericht die Bedeutung der Verdachtsberichterstattung. Journalistinnen und Journalisten dürften bei glaubwürdigen Hinweisen auch kritisch berichten – ein Signal, das verdeckte Recherchen in Zukunft weiter absichert.

Reaktionen auf das Urteil

Günter Wallraff zeigte sich nach dem Urteil erleichtert:

„Meine Erfahrung zeigt: Oft werden über Jahre hinweg enorme Summen in gesteckt – Mittel, die weit sinnvoller in eine gute und menschenwürdige Versorgung von Pflegebedürftigen investiert werden sollten!“

Auch Christian Schleker, Chefredakteur Primetime bei RTL , sieht das Urteil als klaren Beweis für die Bedeutung investigativer Recherche:

„Das Urteil bestätigt unsere Arbeit und die Bedeutung investigativer Recherche. ‚Team Wallraff‘ deckt mit sorgfältiger Recherche Missstände auf und konfrontiert Verantwortliche – umso wichtiger ist es, dass diese Arbeit rechtlich geschützt bleibt. Und um das unter Beweis zu stellen, scheuen wir auch keine jahrelangen Verfahren.“

Juristische Signalwirkung

Mit der Entscheidung sendet das OLG Hamburg ein deutliches Signal: kritische Berichterstattung ist geschützt, wenn sie faktenbasiert erfolgt. Für Medienhäuser bedeutet das einen gestärkten Rückhalt bei der Aufarbeitung gesellschaftlich relevanter Missstände – gerade in sensiblen Bereichen wie Pflege und Gesundheit.

Anzeige

Das Könnte Sie auch interessieren

Mehr von InsideBW.de

Das könnte dich auch Interessieren – mehr aus dem Netz

Anzeige

Neueste Artikel