Keine Grundgesetzänderung nötig

Drohnenabwehr: Bundeswehr-Einsatz im Inland rechtlich geklärt?

Drohnenabwehr: Bundeswehr-Einsatz im Inland rechtlich geklärt?
Anti-Drohnen-Gewehr (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Nach Einschätzung des Speyerer Staatsrechtlers Joachim Wieland erfordert ein Einsatz der Bundeswehr zur Drohnenabwehr im Inland keine Änderung des Grundgesetzes. Er argumentiert, dass die bestehende Verteidigungsbefugnis im Grundgesetz, Artikel 87, ausreichend sei, um solche Einsätze zu rechtfertigen.
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Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland hat sich zur Diskussion um einen möglichen Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Abwehr von Drohnen geäußert. Seine Einschätzung, die dem „Handelsblatt“ vorliegt, deutet darauf hin, dass für solche Einsätze keine Änderung des Grundgesetzes erforderlich wäre.

Wieland verweist in seiner Argumentation auf Artikel 87 des Grundgesetzes, in dem die Verteidigungsbefugnis der Bundeswehr verankert ist. Er zieht eine Parallele zwischen der Abwehr von potenziell gefährlichen Drohnen und der Abwehr ausländischer Militärflugzeuge, die den deutschen Luftraum verletzen könnten.

„Die Abwehr von Drohnen, die Sprengstoff transportieren können, gehört ebenso zum Verteidigungsauftrag der Bundeswehr wie die Abwehr ausländischer Militärflugzeuge, die in den deutschen Luftraum eindringen“, zitiert das „Handelsblatt“ Wieland. Er betonte weiterhin: „Vergleichbar darf die Bundeswehr Drohnen bekämpfen, die nicht eindeutig als harmlos identifiziert werden.“

Für die rechtliche Umsetzung solcher Einsätze hält Wieland lediglich eine Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes für ausreichend. Eine umfassende Grundgesetzänderung sei nach seiner Einschätzung nicht notwendig. Diese Interpretation könnte weitreichende Auswirkungen auf die Debatte um die Kompetenzen der Bundeswehr im Inland haben und die Diskussion über die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen an neue Bedrohungsszenarien prägen.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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