Hochtechnologie im Visier von Geheimdienst

Chinesische Spionage: Ehepaar wegen Agententätigkeit in München verhaftet

Chinesische Spionage: Ehepaar wegen Agententätigkeit in München verhaftet

Archivbild: Sitz des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Foto: dts Nachrichtenagentur

Zwei deutsche Staatsbürger stehen im Verdacht, für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet zu haben. Die Bundesanwaltschaft ließ das Ehepaar in München festnehmen. Ihnen wird vorgeworfen, gezielt an militärisch nutzbare Hochtechnologie gelangt zu sein, indem sie Kontakt zu deutschen Wissenschaftlern aufnahmen.

Geheimdienstliche Agententätigkeit aufgedeckt

Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch in München zwei deutsche Staatsangehörige festnehmen lassen. Sie sollen für einen chinesischen Geheimdienst spioniert haben. Laut Mitteilung der Karlsruher Behörde wurden die Festnahmen des Ehepaares aufgrund von Haftbefehlen des Bundesgerichtshofs vollzogen.

Im Fokus der Ermittlungen stehen Versuche, an militärisch nutzbare Hochtechnologie zu gelangen. Die Beschuldigten sollen gezielt Kontakte zu Forschern an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufgebaut haben. Dabei sollen sie sich als Dolmetscher oder Mitarbeiter eines Automobilkonzerns ausgegeben haben.

Einige Wissenschaftler wurden offenbar getäuscht und unter dem Vorwand, Vorträge in China zu halten, ins Land gelockt. Dort mussten sie dann jedoch vor Vertretern staatlicher Rüstungsunternehmen Referate halten.

Neben den Festnahmen durchsuchten Ermittler die Wohnräume und Arbeitsplätze der Verdächtigen in München. Außerdem wurden an zehn weiteren Orten in Deutschland – von Baden-Württemberg über Bayern und Berlin bis nach Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – Zeugen befragt und Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt.

Die Ermittlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz geführt. Mit den polizeilichen Maßnahmen ist das Bayerische Landeskriminalamt betraut. Das Ehepaar soll noch am selben Tag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über den Antrag auf Untersuchungshaft entscheiden wird.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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