Die Bundesregierung vertritt die klare Haltung, dass die letztendliche Entscheidung über die Durchführung von Wahlen in der Ukraine den Ukrainern obliegt. Dies betonte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer am Mittwoch in Berlin. Die Aussage erfolgte auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur im Kontext der Äußerungen des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj.
Selenskyj hatte zuvor angekündigt, dass Wahlen unter Umständen auch während des Kriegsrechts innerhalb eines Zeitrahmens von 60 bis 90 Tagen realisierbar sein könnten. Meyer bestätigte, dass die Bundesregierung diese Ankündigung „in der Tat zur Kenntnis genommen“ habe. Er wies zugleich auf Selenskyjs eigene Bemerkungen zu den dafür notwendigen Rahmenbedingungen hin, insbesondere zur entscheidenden Sicherheitslage im Land.
Nach Einschätzung der Bundesregierung wird sich in den kommenden Wochen und Monaten das ukrainische Parlament intensiv mit den erforderlichen rechtlichen und politischen Voraussetzungen für solche Wahlen auseinandersetzen müssen. Meyer unterstrich die unveränderte Position Deutschlands: Präsident Selenskyj sei das gewählte und damit legitime Staatsoberhaupt der Ukraine. „Über alle weiteren Schritte muss auch dort autonom entschieden werden“, stellte er klar.
Hinsichtlich einer möglichen konkreten Unterstützung Kiews durch Deutschland, etwa in Bezug auf Sicherheitsgarantien, äußerte sich Meyer zurückhaltend. Er prognostizierte, dass es „sicher in den nächsten Stunden, Tagen, Wochen genügend Gelegenheiten geben“ werde, um über derartige Themen zu sprechen, sollte diesbezüglich Bedarf bestehen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
