Technischer Defekt bei Routineprüfung festgestellt
Am 24. Februar 2025 wurde die jährliche Funktionsprüfung der Brandschutzklappen im Block II durchgeführt. Dabei fiel auf, dass eine der Klappen nicht vollständig schloss – ein Spalt von etwa einem Zentimeter blieb offen. Ursache war ein Fremdkörper, der die Klappenbewegung blockierte.
Die betroffene Klappe befindet sich zwischen einem Kabelboden und einem Raum mit Schalt- und Gleichstromanlagen. Ihre Aufgabe: Im Brandfall eine Rauchausbreitung verhindern. Laut Betreiber hätte der verbleibende Spalt keine Brandausbreitung zugelassen, aber geringfügige Rauchentwicklung wäre möglich gewesen.
Meldung gemäß Vorschrift – Sicherheitsrelevanz gering
Der Vorfall wurde gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) als Meldekategorie N (Normalmeldung) eingestuft. Auch die Internationale Bewertungsskala für Nukleare Ereignisse (INES) ordnete den Defekt als Stufe 0 ein – also ohne sicherheitstechnische Bedeutung.
„Es bestand keine Gefahr für Menschen und Umwelt“, teilte der Betreiber mit. Nach der Beseitigung des Fremdkörpers wurde die Klappe erneut geprüft – diesmal schloss sie einwandfrei. Um ähnliche Vorfälle künftig zu vermeiden, wurden Mitarbeiter sensibilisiert.
Überwachungssystem funktionierte einwandfrei
Trotz des kleinen Defekts war das gesamte Brandschutzsystem funktionsfähig. Sämtliche Brandmelder und Löschvorrichtungen waren aktiv, sodass eine Rauchentwicklung frühzeitig erkannt worden wäre.
Das Ereignis zeigt, dass die regelmäßigen Prüfmechanismen funktionieren – auch wenn der Vorfall ohne größere Auswirkungen blieb.