Ermittlungen wegen Tötungsverdachts und Schusswaffengebrauchs
Die Staatsanwaltschaft Freiburg und die Kriminalpolizei Freiburg setzen ihre intensiven Ermittlungen im Fall des Tötungsdelikts in Bollschweil fort. Ein 58-jähriger Mann steht im dringenden Verdacht, am 11. Oktober seine 8-jährige Tochter getötet zu haben. Infolgedessen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 12. Oktober 2025 vom zuständigen Amtsgericht Freiburg ein Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen erlassen und vollzogen.
Parallel dazu führt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) ebenfalls mit hoher Intensität die Ermittlungen zum polizeilichen Schusswaffengebrauch. Bei diesem Vorfall wurde lediglich der Tatverdächtige verletzt. Die genauen Umstände, die zu diesem Einsatz führten, sind Gegenstand der laufenden Untersuchung.
Die Auswertungen der umfangreichen Beweis- und Spurenlage sind noch nicht abgeschlossen. Insbesondere wird das Ergebnis der Obduktion, das weitere Aufschlüsse über die Todesursache der jungen Tochter geben soll, mit Spannung erwartet.
Respektvoller Umgang im Fokus der Medien
Die Behörden appellieren angesichts des außergewöhnlichen medialen Interesses an alle Medienvertreter, Fotografen und Kamerateams, einen sensiblen und respektvollen Umgang zu wahren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Angehörigen, Zeugen und die betroffene Nachbarschaft, da weitere Kinder und das häusliche Umfeld von diesem tragischen Ereignis betroffen sind und Schutz verdienen.
Aus ermittlungstaktischen Gründen sowie zum Schutz der Opfer und involvierten Personen können derzeit keine weiteren Auskünfte über die bereits veröffentlichten Presseinformationen hinaus erteilt werden. Sobald das Obduktionsergebnis vorliegt und weitere Informationen preisgegeben werden können, wird eine schriftliche Folgemeldung von den Ermittlungsbehörden herausgegeben.