Klagen in Berlin abgewiesen

Berlin: Palästinenser-Klagen gegen Waffenlieferungen an Israel abgewiesen

Berlin: Palästinenser-Klagen gegen Waffenlieferungen an Israel abgewiesen
Foto: Staatsanwaltschaft und Verwaltungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Mittwoch Klagen von Palästinensern gegen Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen an Israel aus prozessualen Gründen abgewiesen. Die Gerichtsentscheidungen betreffen die Rechtmäßigkeit deutscher Waffenlieferungen an Israel und wurden aufgrund geänderter Genehmigungspraxis getroffen.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Mittwoch mehrere Klagen von Palästinensern gegen Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen an Israel aus prozessualen Gründen zurückgewiesen. Dies gab das Gericht bekannt.

Eine Klage eines im Gazastreifen ansässigen Palästinensers, der die Bundesrepublik Deutschland verpflichten wollte, Genehmigungen für Waffenlieferungen an Israel zu versagen, wurde als unzulässig bewertet. Der Kläger hatte geltend gemacht, dass die Genehmigungspraxis der Bundesregierung gegen völkerrechtliche Pflichten verstoße, da Israel die Waffen angeblich völkerrechtswidrig einsetzt.

Ein weiteres Verfahren, in dem vier im Gazastreifen lebende Palästinenser die Aufhebung einer Genehmigung zur Ausfuhr von 3.000 Panzerabwehrwaffen nach Israel verlangten, wurde ebenfalls abgewiesen. Die Kläger hatten ihre Klage nach dem vollständigen Export der Waffen umgestellt und die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Genehmigung angestrebt. Das Gericht sah hier jedoch keine konkrete Wiederholungsgefahr, da sich die Situation im Gaza-Konflikt seit Herbst 2023 maßgeblich verändert habe.

In beiden Fällen entschied die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts, dass eine gerichtliche Entscheidung nicht erforderlich sei, da die Bundesregierung ihre Genehmigungspraxis geändert habe und derzeit keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen erteilt würden. Gegen diese Urteile kann jeweils der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden (Urteile der 4. Kammer vom 12. November 2025 (VG 4 K 45/24 und VG 4 K 130/24).

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)