Arbeitgeber warnen vor EU-Eingriff

Arbeitgeber warnen EU vor Zerstörung der Tarifautonomie in Deutschland

Foto: Steffen Kampeter (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die deutsche Wirtschaft blickt mit Sorge auf Brüssel. Dort wird eine neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz diskutiert, die nach Ansicht der Arbeitgeber die so wichtige Tarifautonomie aushöhlen könnte. Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter ruft die Bundesregierung zum Handeln auf und fordert ein Innehalten zum Jahreswechsel.

Analyse der EU-Richtlinie

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) schlägt Alarm. Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter äußert gegenüber der „Bild“-Zeitung deutliche Kritik an der geplanten EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz. Er bezeichnet sie als einen direkten Angriff auf die bestehenden Tarifverträge in Deutschland. Kampeter plädiert für die Verlängerung der Umsetzungsfrist und betont, dass es darum gehe, die Tarifautonomie zu schützen.

Gleichbezahlung und Tarifbindung

Kampeters Argumentation stützt sich auf den Schutz der deutschen Tarifverträge. Er versichert, dass diese Verträge bereits für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern sorgen. Wer diese Zusicherung in Zweifel ziehe, stelle indirekt die Gültigkeit der Tarifverträge und damit die gesamte Tarifautonomie infrage. Darauf folge zwangsläufig eine Aufforderung zur Tarifflucht, so Kampeter. Er warnt, dass jene, die solche Vorschläge machen, künftig nicht mehr im Namen der Stärkung der Tarifbindung sprechen sollten. Deutschland weist seit Jahren eine der größten Einkommensklüfte zwischen den Geschlechtern innerhalb der EU auf. Dies unterstreicht die Brisanz der Debatte.

Forderung an die Bundesregierung

Die Bundesregierung steht nun in der Pflicht, so Kampeter. Sie müsse alles daransetzen, einen Generalverdacht gegenüber den Sozialpartnern auszuräumen und den Schutz der Tarifautonomie zu sichern. Insbesondere auf EU-Ebene sei jetzt eine umfassende Reform der Richtlinie notwendig. Die EU-Kommission hingegen sieht in der Entgelttransparenzrichtlinie ein Mittel zur Vermeidung von Lohn-Diskriminierung und zur Schaffung von mehr Vergleichbarkeit auf dem Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung hat bis zum 7. Juni 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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