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AfD-Politiker Björn Höcke muss wegen NS-Parole Geldstrafe zahlen

Der Bundesgerichtshof hat die Urteile gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens einer NS-Parole bestätigt. Sie sind damit rechtskräftig. Im Mai 2021 hatte Höcke in einer Rede "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" gesagt. Die Parole der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP ist heute verboten.
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Der Bundesgerichtshof hat die Urteile gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens einer NS-Parole bestätigt. Sie sind damit rechtskräftig. Im Mai 2021 hatte Höcke in einer Rede "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" gesagt. Die Parole der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP ist heute verboten.