AfD-Abgeordneter vor Verfahren

AfD-Fraktionsspitze will Rüdiger Lucassen nach Höcke-Kritik disziplinieren

Foto: Archivbild: Rüdiger Lucassen (AfD), via dts Nachrichtenagentur

Die Parteispitze der AfD im Bundestag plant ein Ordnungsverfahren gegen den Abgeordneten Rüdiger Lucassen. Grund ist dessen öffentliche Kritik an Björn Höcke während einer Rede zur Wehrpflicht. Der Vorstand will prüfen, ob Lucassens Äußerungen die Fraktion geschädigt haben.

Die Fraktionsführung der AfD im Bundestag hat beschlossen, gegen den Abgeordneten Rüdiger Lucassen ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Laut einem Bericht der „Welt“ hat der Vorstand unter der Leitung von Alice Weidel und Tino Chrupalla am Montag die Weichen dafür gestellt, dass Lucassen für seine öffentlichen Äußerungen Kritik an Björn Höcke zur Verantwortung gezogen wird.

Verteidigungspolitiker kritisiert Höckes Kampfaufruf

Der Anlass für die potenziellen disziplinarischen Maßnahmen war eine Rede, die Lucassen Anfang Dezember im Bundestag zur Wehrpflicht gehalten hatte. In dieser sprach er die jüngsten Äußerungen des Thüringer Landesvorsitzenden und Fraktionskollegen Björn Höcke an. Lucassen zitierte sinngemäß, Höcke habe in einer Rede erklärt, Deutschland sei es nicht mehr wert, dafür zu kämpfen. Diese Haltung stellte Lucassen in direkten Gegensatz zu den Werten der Männer und Frauen der Befreiungskriege und stellte die Frage, was diese dazu gesagt hätten, wenn sie mit solchen Gedanken konfrontiert worden wären.

Geschäftsordnung sieht weitreichende Konsequenzen vor

Die Geschäftsordnung der AfD-Bundestagsfraktion sieht für solche Fälle Ordnungsmaßnahmen vor, wie die Zeitung weiter ausführt. Ein Mitglied kann demnach diszipliniert werden, wenn es die Fraktion durch sein Handeln, oder eben Nichthandeln, geschädigt hat. Eine solche Schädigung der Fraktion liege beispielsweise vor, wenn ein Mitglied bewusst oder grob fahrlässig gegen interne Fraktionsnormen oder Beschlüsse verstoße.

Der Vorstand erwägt derzeit eine Rüge als mildeste Form der Ordnungsmaßnahme. Grundsätzlich sind jedoch auch deutlich schärfere Sanktionen möglich, darunter Ordnungsgelder, Ämter- oder Redesperren bis hin zum Ausschluss aus der Fraktion. Der Vorwurf einer „Fraktionsschädigung“ beziehe sich dabei nicht primär auf den Inhalt von Lucassens Position, sondern vielmehr auf den Akt, eine intern geführte Debatte öffentlich auszutragen. Die Tatsache, dass Lucassen eine gegnerische innerfraktionelle Position in einer Plenarrede thematisierte und damit absehbar „erhebliche negative Presse“ verursachte, wird als maßgeblich angesehen, wie aus einem Schreiben im Auftrag des Vorstands hervorgeht.

Rüdiger Lucassen hat nun bis Freitag Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Eine endgültige Entscheidung über das mögliche Verfahren und eine gegebenenfalls zu verhängende Ordnungsmaßnahme wird der Vorstand im Januar treffen.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)