Pfandpflicht erweitert: Mehr Klarheit, mehr Verantwortung
Die Ausweitung der Pfandpflicht bringt eine Vereinheitlichung, die es einfacher macht, den Überblick zu behalten. Egal ob Fruchtsaft, Softdrink oder jetzt auch Milchgetränk – für alle Getränke in Einweg-Kunststoffflaschen und Dosen fällt ein Pfand von 25 Cent an. Die Verbraucherzentrale Brandenburg betont, dass diese Regelung für alle Einwegbehältnisse zwischen 100 Millilitern und drei Litern gilt. Ausnahmen wie nicht wieder verschließbare Becher, Tetrapacks oder Schlauchbeutel bleiben weiterhin pfandfrei.
Das Pfand-Logo: Kleines Zeichen, große Wirkung
Mit der Ausweitung der Pfandpflicht wird das Pfand-Logo zum wichtigen Orientierungspunkt. Auf jeder pfandpflichtigen Verpackung aufgedruckt, signalisiert es die Rückgabebedingung. Händler sind zudem verpflichtet, am Regal auf das Einweg-Pfand hinzuweisen. In der Übergangsphase, wo Produkte mit und ohne Pfand-Logo nebeneinanderstehen, ist besondere Aufmerksamkeit gefragt, um die 25 Cent nicht versehentlich zu verschenken.
Pfandrückgabe leicht gemacht
Die Rückgabe der Einweg-Plastikflaschen erfolgt unkompliziert am Pfandautomaten im Supermarkt oder Discounter. Jede Verkaufsstelle, die Einweg-Kunststoffflaschen verkauft, ist verpflichtet, diese auch zurückzunehmen – unabhängig von der Marke. So wird das Pfandsystem nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch nutzerfreundlicher. Mit diesen Neuerungen startet 2024 eine Ära, in der jeder Einweg-Plastikflasche und Dose ein Wert beigemessen wird. Achte auf die Pfand-Logos – es zahlt sich aus!