Hohe Strafe für illegale Beschäftigung

Neckar-Odenwald-Kreis: Hohe Strafe für illegal beschäftigte Mitarbeiterinnen

Der Zoll in Karlsruhe hat einen Fall von illegaler Beschäftigung im Versandhandel aufgedeckt. Ein Unternehmer im Neckar-Odenwald-Kreis hatte zwei Frauen ohne die notwendige Sozialversicherung angestellt. Dies führte zu einem erheblichen finanziellen Schaden für die Sozialkassen und einer nun rechtskräftigen Geldstrafe für den Verantwortlichen.
Neckar-Odenwald-Kreis: Hohe Strafe für illegal beschäftigte Mitarbeiterinnen
Neckar-Odenwald-Kreis: Hohe Strafe für illegal beschäftigte Mitarbeiterinnen
Foto: Zollverwaltung

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Ein Unternehmer im Neckar-Odenwald-Kreis muss eine Geldstrafe von 12.600 Euro zahlen, nachdem die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts illegale Beschäftigung in seinem Versandhandel aufgedeckt hat. Zwei polnische Arbeitnehmerinnen waren über einen längeren Zeitraum ohne Anmeldung zur Sozialversicherung tätig.

Fluchtversuch scheiterte

Die unangekündigte Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führte zu einer ungewöhnlichen Szene: Die beiden betroffenen versuchten zunächst, sich der Kontrolle zu entziehen. Sie versteckten sich in einem Lagerraum, doch die Beamtinnen und Beamten des Zolls entdeckten sie dort.

Umfassende Ermittlungen

Die anschließenden Ermittlungen brachten ans Licht, dass die beiden Polinnen bereits seit Januar 2023 für das arbeiteten, ohne dass entsprechende Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Dieser Verstoß gegen die Melde- und Beitragspflichten führte zu einem festgestellten Schaden von über 14.000 Euro, der dem Sozialsystem vorenthalten wurde. Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe, betonte die Konsequenz des Zolls: „Wer Beschäftigte schwarz arbeiten lässt, verschafft sich nicht nur einen unlauteren Wettbewerbsvorteil, sondern schädigt auch unser Sozialsystem. Deshalb geht unsere Finanzkontrolle Schwarzarbeit konsequent gegen solche Verstößes vor.“

Empfindliche Strafe durch Amtsgericht

Das Amtsgericht Mosbach verhängte daraufhin einen Strafbefehl gegen den Unternehmer. Dieser sieht eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 70 Euro vor, was einer Gesamtsumme von 12.600 Euro entspricht. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig, was die Schwere des Vergehens unterstreicht und als Signal an andere potenzielle Täter dient.

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