Die Kontrollen der Bundespolizei im Fernzug zwischen Basel SBB und Basel Badischem Bahnhof führten zur Festnahme eines 32-jährigen algerischen Staatsangehörigen. Der Mann konnte den Einsatzkräften keine gültigen Ausweisdokumente vorlegen und gab an, auf dem Weg nach Frankfurt am Main zu sein. Eine mittels Fast-ID durchgeführte Überprüfung seiner Fingerabdrücke zeigte Erstaunliches: Gegen den Mann bestanden nicht nur ein Einreiseverbot und ein Haftbefehl, sondern auch zwei Aufenthaltsermittlungen wegen des Erschleichens von Leistungen und gefährlicher Körperverletzung.
Konsequenzen nach umfassender Überprüfung
Umgehend leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Da der 32-Jährige eine fällige Geldstrafe für eine frühere Verurteilung wegen Unterschlagung nicht begleichen konnte, wurde er festgenommen. In enger Abstimmung mit der ausschreibenden Staatsanwaltschaft erfolgte die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt, wo er nun eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss.
