Betroffen ist ausschließlich die Charge L153641 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10.11.2025.
Das Produkt wurde über Netto Marken-Discount in mehreren Bundesländern verkauft.
Diese Bundesländer sind betroffen
Nach Angaben des Unternehmens wurde die betroffene Ware in Filialen in folgenden Bundesländern angeboten:
- Baden-Württemberg
- Brandenburg
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Schleswig-Holstein
Der Rückruf betrifft nur Produkte mit der genannten Chargennummer und dem angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum. Andere Produkte oder Chargen sind nicht betroffen.
Das steckt hinter dem Rückruf
Wie das Unternehmen mitteilt, könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einigen Packungen Fremdkörper aus Kunststoff befinden.
Der Fund solcher Plastikteile kann beim Verzehr Verletzungen im Mund oder Rachenraum verursachen.
Aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes hat Sinnack deshalb den Rückruf gestartet.
„Kundinnen und Kunden, die das entsprechende Produkt gekauft haben, werden gebeten, das Produkt nicht zu verwenden“, teilte der Hersteller mit.
Die Brötchen können gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Kassenbon in jeder Netto-Filiale zurückgegeben werden.
So können Verbraucher reagieren
Wer die betroffenen Brötchen gekauft hat, sollte sie auf keinen Fall verzehren und stattdessen zur Netto-Filiale zurückbringen.
Eine Rückgabe ist problemlos und ohne Bon möglich.
Für Rückfragen steht der Kundenservice von Sinnack Backspezialitäten zur Verfügung:
Telefon: 02871 / 25 05-0 (Mo–Fr, 8.00–16.00 Uhr)
Hintergrund: Rückrufe wegen Fremdkörpern
Rückrufe wegen möglicher Fremdkörper in Lebensmitteln kommen immer wieder vor.
Ursache sind oft Produktionsfehler oder Verpackungsprobleme.
Selbst kleinste Kunststoffteile können beim Kauen Verletzungen oder Schluckbeschwerden verursachen.
Deshalb gilt: Wer Produkte aus der genannten Charge besitzt, sollte sie vorsorglich entsorgen oder zurückgeben.