Ermittlungen in Bollschweil laufen weiter

Bollschweil: Haftbefehl nach Tötungsdelikt erlassen

Nach dem tragischen Vorfall vom 11. Oktober in Bollschweil, bei dem eine 8-jährige Tochter getötet wurde, hat die Staatsanwaltschaft Freiburg einen Haftbefehl gegen den 58-jährigen Vater erwirkt. Die Ermittlungen zum Tathergang und zum polizeilichen Schusswaffengebrauch, bei dem der Tatverdächtige verletzt wurde, dauern mit Hochdruck an.
Foto: Polizei BW

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Ermittlungen wegen Tötungsverdachts und Schusswaffengebrauchs

Die Staatsanwaltschaft Freiburg und die Kriminalpolizei Freiburg setzen ihre intensiven Ermittlungen im Fall des Tötungsdelikts in Bollschweil fort. Ein 58-jähriger Mann steht im dringenden Verdacht, am 11. Oktober seine 8-jährige Tochter getötet zu haben. Infolgedessen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 12. Oktober 2025 vom zuständigen Amtsgericht Freiburg ein Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen erlassen und vollzogen.

Parallel dazu führt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) ebenfalls mit hoher Intensität die Ermittlungen zum polizeilichen Schusswaffengebrauch. Bei diesem Vorfall wurde lediglich der Tatverdächtige verletzt. Die genauen Umstände, die zu diesem Einsatz führten, sind Gegenstand der laufenden Untersuchung.

Die Auswertungen der umfangreichen Beweis- und Spurenlage sind noch nicht abgeschlossen. Insbesondere wird das Ergebnis der Obduktion, das weitere Aufschlüsse über die Todesursache der jungen Tochter geben soll, mit Spannung erwartet.

Respektvoller Umgang im Fokus der Medien

Die Behörden appellieren angesichts des außergewöhnlichen medialen Interesses an alle Medienvertreter, Fotografen und Kamerateams, einen sensiblen und respektvollen Umgang zu wahren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Angehörigen, Zeugen und die betroffene Nachbarschaft, da weitere Kinder und das häusliche Umfeld von diesem tragischen Ereignis betroffen sind und Schutz verdienen.

Aus ermittlungstaktischen Gründen sowie zum Schutz der und involvierten können derzeit keine weiteren Auskünfte über die bereits veröffentlichten Presseinformationen hinaus erteilt werden. Sobald das Obduktionsergebnis vorliegt und weitere Informationen preisgegeben werden können, wird eine schriftliche Folgemeldung von den Ermittlungsbehörden herausgegeben.

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