Polizei korrigiert Unfallhergang

Rastatt: Neues zum E-Scooter-Unfall – Polizei korrigiert Details

Ein Verkehrsunfall in Rastatt am Dienstagabend zwischen einem Pkw und einem E-Scooter hat zu einer Korrekturmeldung der Polizei geführt. Die Beamten klären nun neue Details zum genauen Hergang auf und beleuchten die Konsequenzen für die Beteiligten nach dem Vorfall an der Kreuzung Schlosserstraße/Engelsstraße.
Foto: Polizei BW

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Unfallhergang und Korrektur

Ein Verkehrsunfall ereignete sich am Dienstagabend an der Kreuzung Schlosserstraße und Engelsstraße in Rastatt. Eine 48-jährige Mercedes-Fahrerin befuhr gegen 18:00 Uhr die Schlosserstraße und beabsichtigte, nach rechts in die Engelsstraße abzubiegen. Gleichzeitig fuhr ein 21-Jähriger auf einem E-Scooter auf dem Gehweg der Engelsstraße und wollte die Kreuzung überqueren. Laut der korrigierten Meldung der soll die Autofahrerin den Zweiradfahrer übersehen haben, der verbotswidrig den Gehweg nutzte. Dies führte zum Zusammenstoß.

Leichte Verletzungen und geringer Sachschaden

Bei dem stürzte der 21-jährige E-Scooter-Nutzer und zog sich leichte Verletzungen zu. Er wurde zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Der entstandene Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen wird als gering eingestuft.

Verkehrsverstöße führen zu Anzeigen

Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass beide Verkehrsteilnehmer gegen Regeln der Straßenverkehrsordnung verstoßen haben. Die Fahrerin des Mercedes muss sich wahrscheinlich wegen einer Vorfahrtsmissachtung verantworten, während der junge E-Scooter-Nutzer die unerlaubte Nutzung des Gehwegs zu verantworten hat. Beide Beteiligten müssen mit Anzeigen rechnen.

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