Haftbefehl in grenzüberschreitender Straßenbahn vollstreckt
Am Mittwochmittag wurde ein 43-jähriger türkischer Staatsangehöriger bei der Einreise aus Basel nach Weil am Rhein von der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung ergab sich, dass gegen den Mann ein seit über vier Monaten bestehender Haftbefehl vorlag. Dieser Haftbefehl resultierte aus einer Verurteilung wegen strafbarer Kennzeichenverletzung (Markenrecht) im vergangenen Jahr. Der Mann war zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.087 Euro verurteilt worden, welche er bisher weder bezahlt noch durch Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe beglichen hatte.
Da der 43-Jährige die offene Geldstrafe auch zum Zeitpunkt der Festnahme nicht zahlen konnte, wurde er umgehend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Dort wird er nun eine mehrmonatige Freiheitsstrafe verbüßen.
Der Vorfall unterstreicht die Wichtigkeit der grenzüberschreitenden Kontrollen durch die Bundespolizei, die regelmäßig zur Feststellung von gesuchten Personen und zur Durchsetzung rechtskräftiger Urteile führen. Die effektive Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden ist hierbei essenziell. Es erinnert an die kontinuierliche Wachsamkeit, die notwendig ist, um die Sicherheit im grenznahen Raum zu gewährleisten und die Rechtsprechung durchzusetzen.