Andreas Jung, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion (CDU), hat sich entschieden gegen Forderungen aus den eigenen Reihen positioniert, das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 aufzugeben. Gegenüber dem Nachrichtenportal „T-Online“ betonte Jung: „Angesichts des fortschreitenden Klimawandels bleibt auch Klimaschutz eine herausragende Aufgabe.“ Er verwies darauf, dass die Partei im Wahlprogramm und Koalitionsvertrag erst vor einem Jahr ein klares Bekenntnis zur Klimaneutralität 2045 abgelegt habe.
Jung unterstrich die Bedeutung, angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage „Planungs- und Investitionssicherheit mit stabilen und verlässlichen Rahmenbedingungen“ für den Klimaschutz zu schaffen. Gleichzeitig forderte er „pragmatische Wege zur Umsetzung“. Für ihn steht fest: „Das Ziel steht also, wir werden es aber nur erreichen, wenn wir Klimaschutz, wirtschaftliche Stärke und sozialen Ausgleich unbedingt miteinander verbinden.“
Zuvor hatte der CDU-Politiker Tilman Kuban das Ziel der deutschen Klimaneutralität 2045 infrage gestellt. Gegenüber der „Welt“ äußerte Kuban: „Wenn wir bis 2045 80 Prozent schaffen, wäre das großartig.“ Er schlug vor, erst danach eine erneute Diskussion über die verbleibenden 20 Prozent und deren Kosten zu führen.
Am Montag bekräftigte Tilman Kuban seine Haltung gegenüber „T-Online“. Er warnte: „Wir laufen Gefahr, unser Land zu deindustrialisieren – und damit nicht nur Arbeitsplätze in der Wirtschaft zu verlieren, sondern auch den Zusammenhalt Europas.“ Kuban führte an, dass selbst das Klimaziel 2050 von vielen europäischen Kollegen aus Frankreich, Polen und osteuropäischen Ländern hinterfragt werde und an Klimaneutralität 2045 dort niemand denke. Er plädierte dafür, Klima- und Industriepolitik pragmatisch und realistisch miteinander zu verknüpfen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2021 in seinem Klimaurteil eine Pflicht zur Herstellung von Klimaneutralität aus Artikel 20a des Grundgesetzes abgeleitet. Demnach steht Deutschland ein CO2-Budget zur Verfügung, das sich am Pariser Klimaabkommen orientiert und nicht überschritten werden soll. Nach 2045 dürfte demzufolge nur dann noch CO2 ausgestoßen werden, wenn ein Rest dieses Budgets verbleibt. Dies würde jedoch zuvor drastische CO2-Einsparungen erforderlich machen. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte folgte 2024 in einem Urteil gegen die Schweiz einem ähnlichen Budget-Ansatz.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)