Neue Hürden für kleine Anlagen

Wirtschaftsministerium will Solar-Ausbau bremsen

Foto: Solarzellen auf einem Dach (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Bundeswirtschaftsministerium plant eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die den Ausbau der Solarenergie ausbremsen könnte. Betroffen sind vor allem kleinere Anlagen auf Privathäusern und Dächern. Die Reuters-Nachrichtenagentur berichtet von einem Arbeitsentwurf, der erhebliche Einschnitte vorsieht und in der Branche für Verunsicherung sorgt.

Keine Förderung mehr für kleine Heim-Anlagen

Anlagen auf privaten Wohnhäusern mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt sollen künftig leer ausgehen, wenn es um staatliche Förderung geht. Bislang erhielten diese Solaranlagen zwischen 6,73 und 12,34 Cent pro Kilowattstunde. Nun sollen die Betreiber zunächst selbst einen Abnehmer für ihren produzierten Strom finden müssen, bevor dieser ins Netz eingespeist werden darf. Waren bisher die Netzbetreiber verpflichtet, den Strom abzunehmen, ändert sich hier die Verpflichtung grundlegend.

Intelligente Stromzähler für Kleinheits-Anlagen

Für die kleinsten Anlagen unterhalb von sieben Kilowatt droht eine Einbaupflicht für intelligente Stromzähler. Dies würde die ohnehin schon spürbaren Investitionskosten weiter in die Höhe treiben. Bis Ende 2028 müssten Betreiber dieser Anlagen einen entsprechenden Antrag stellen, um vorzeitig mit einem solchen Zähler ausgestattet zu werden. Balkonkraftwerke sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen.

Solardachanlagen nur noch halbe Leistung einspeisen

Auch für größere Solardachanlagen plant das Ministerium Einschränkungen. Sie sollen laut dem Entwurf von Wirtschaftsministerin Katja Reiche (CDU) künftig nur noch die Hälfte ihrer Leistung ins Stromnetz einspeisen dürfen. Der überschüssige Strom müsste dann selbst verbraucht oder im eigenen Speicher deponiert werden. Offen ist noch, ob diese Regelung nur für Anlagen bis 25 Kilowatt gilt oder bis zu einer Leistung von 100 Kilowatt. Bislang lag die Einspeisebeschränkung bei 60 Prozent, die nach Einbau eines Smart Meters wegfiel. Auch hier sind Balkonkraftwerke ausgenommen.

Vereinheitlichung der Fördersätze für Großanlagen

Für Marktsegment der größeren Anlagen ab 25 Kilowatt Leistung ist eine weitere Änderung vorgesehen. Bislang erhielten diese je nach Größe unterschiedliche Fördersätze. Reiche will diese nun vereinheitlichen. Dies könnte größere Solarparks von Konzernen wie Eon und RWE begünstigen, da diese von Größenvorteilen im Anlagenbau profitieren. Derzeit äußert sich das Wirtschaftsministerium nicht zu den Details des Entwurfs und verweist auf die anstehende öffentliche Konsultation. Man begründet den Handlungsbedarf in der EEG-Novelle mit den in den letzten Jahren zu wenig berücksichtigten Aspekten der Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit, um die Allgemeinheit nicht weiter über Steuermittel den Ausbau von Solaranlagen finanzieren zu lassen, die sich auch ohne Förderung rechnen könnten.

Der Ausbau von Photovoltaik und Windkraft im vergangenen Jahr verfehlte die gesetzlichen Ziele. Für Windenergie sind ab 2025 jährlich 7,8 Gigawatt und für Solarenergie ab 2026 jährlich 22 Gigawatt vorgeschrieben. Die Drosselung der Einspeisevergütung im EEG führte nach 2012 bereits einmal zu einem Einbruch des Zubaus.