Förderung gekürzt, Netzeinspeisung erschwert

Wirtschaftsministerium plant Hürden für Solarstrom

Foto: Solarzellen auf einem Dach (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Bundeswirtschaftsministerium plant weitreichende Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Kleinere Solaranlagen auf Wohnhäusern sollen künftig keine Förderung mehr erhalten. Betreiber müssen Strom selbst vermarkten, und für kleinste Anlagen droht eine Zählerpflicht. Auch Solardachanlagen werden stärker in der Einspeiseleistung reglementiert. Das Ministerium begründet den Schritt mit Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit.

Weniger Geld für kleine Anlagen

Solaranlagen auf privaten Wohngebäuden mit einer Leistung von unter 25 Kilowatt könnten bald leer ausgehen. Bisher erhielten sie zwischen 6,73 und 12,34 Cent pro Kilowattstunde. Diese Vergütung soll wegfallen.

Stromabnehmer müssen selbst gefunden werden

Für Betreiber von Anlagen unter 25 Kilowatt wird es komplizierter. Sie müssen künftig erst einen Abnehmer für ihren überschüssigen Strom finden, bevor sie ihn ins Netz speisen. Bislang waren die Netzbetreiber verpflichtet, jeden Strom abzunehmen.

Intelligente Zähler für die Kleinsten

Besitzer von Mini-Solaranlagen unter sieben Kilowatt müssen bald einen intelligenten Stromzähler einbauen lassen. Dies erhöht die anfänglichen Investitionskosten. Antragsfristen laufen bis Ende 2028. Balkonkraftwerke sind davon ausgenommen.

Dachflächen-Strom stärker gedrosselt

Auch Solardachanlagen sollen stärker von Netzeinspeisung ausgeschlossen werden. Nach den Plänen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) dürfen diese Anlagen nur noch Strom mit der Hälfte ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Überschüssiger Strom muss selbst verbraucht oder gespeichert werden. Die genaue Betroffenheit von Anlagen bis 100 Kilowatt ist noch unklar. Früher war die Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzt, diese Beschränkung entfiel nach dem Einbau eines Smart Meters vollständig.

Vereinheitlichte Förderung für Großanlagen

Für größere Anlagen ab 25 Kilowatt plant Reiche eine Vereinheitlichung der Fördersätze. Diese Regelung könnte größere Solarparks von Konzernen wie Eon und RWE begünstigen und kleinere gewerbliche Betreiber benachteiligen, da große Anlagen von Skaleneffekten profitieren.

Ministerium schweigt zu Details

Das Bundeswirtschaftsministerium wollte sich auf Anfrage des „Spiegel“ nicht zu den Einzelheiten des Entwurfs äußern. Ein Sprecher verwies auf die laufende öffentliche Konsultation. Man wolle diese nicht vorwegnehmen.

Begründung: Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit

Grundsätzlich bestehe beim EEG Handlungsbedarf, da „Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit in den letzten Jahren zu wenig berücksichtigt“ worden seien, so das Ministerium. Kleinere Anlagen, die sich bereits ohne Förderung rentieren, müssten nicht länger über Steuermittel finanziert werden.

Ausbauziele verfehlt

Im vergangenen Jahr wurden die Ausbauziele für Photovoltaik und Windkraft im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht erreicht. Ab 2025 sollen jährlich 7,8 Gigawatt Windenergie und ab 2026 jährlich 22 Gigawatt Solarstrom neu installiert werden. Eine frühere Kürzung der Einspeisevergütung hatte nach 2012 zu einem Einbruch des Ausbaus geführt.