Zurückweisung der Vorwürfe
Die Ermittlungen gegen Jens Spahn im Zuge der Maskenaffäre sind beendet. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin teilte am Montag mit, dass das Verfahren eingestellt wurde. Ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen konnte nicht begründet werden.
Seit Juni 2025 waren über 170 Strafanzeigen gegen den CDU-Politiker eingegangen. Im Fokus standen dabei Vorwürfe der Vorteilsannahme und Untreue im Zusammenhang mit dem Ankauf von Masken während seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister.
Keine ausreichenden Beweise
Die Strafverfolgungsbehörde prüfte die Sachverhalte intensiv. Berichte von Sachverständigen sowie des Bundesrechnungshofs wurden ausgewertet. Insbesondere die Direktvergaben von Aufträgen, die Beauftragung eines Logistikunternehmens und das sogenannte Open-House-Verfahren des Ministeriums standen im Blickpunkt.
Die strafprozessuale Prüfung ergab jedoch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat. Daher wurde entschieden, das Verfahren ohne die Aufnahme von Ermittlungen einzustellen. Spahn genoss als Bundestagsabgeordneter Immunität, was eine eigene Prüfungsphase erforderte.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

