Konkrete Vorschläge für neues Gesetz

Union will Vetternwirtschaft eindämmen

Union will Vetternwirtschaft eindämmen
Foto: Hendrik Hoppenstedt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Union drängt auf ein Gesetz, das Vetternwirtschaft in Abgeordnetenbüros unterbinden soll. Konkrete Vorschläge sehen vor, dass Verwandte von Bundestagsabgeordneten nicht mehr in anderen Büros beschäftigt und aus Pauschalen bezahlt werden dürfen. Auch sollen Partner, mit denen Abgeordnete im selben Haushalt leben, nicht mehr angestellt werden können. Die Union berät mit der SPD über maßvolle Änderungen.

Schluss mit Begünstigung

Die Union hat konkrete Vorschläge für ein Gesetz vorgelegt, das Vetternwirtschaft in den Büros von Bundestagsabgeordneten bekämpfen soll. Im Fokus stehen dabei Anstellungen von Verwandten.

Keine Beschäftigung von Angehörigen

„Verwandte eines Bundestagsabgeordneten sollten nicht mehr in anderen MdB-Büros beschäftigt und aus der Mitarbeiterpauschale bezahlt werden“, sagte Hendrik Hoppenstedt (CDU), Parlamentarischer Geschäftsführer der Union im Bundestag, dem Nachrichtenmagazin POLITICO (Dienstag). Dies sei ein zentraler Punkt, um unzulässige Begünstigungen zu verhindern.

Beziehung zu Mitarbeitern wird untersagt

Hoppenstedt kündigte weitere Verschärfungen an: „Wir werden auch klarstellen, dass Abgeordnete niemanden anstellen dürfen, mit dem sie in einem Haushalt leben, eine Beziehung führen und füreinander einstehen.“ Ziel sei es, Interessenkonflikte auszuschließen und die Integrität des Parlaments zu wahren.

Vorbild Bayern

Als Vorbild nannte Hoppenstedt die Regelungen im bayerischen Landtag: „Wir sollten Überkreuz-Beschäftigungen im Gesetz ausdrücklich ausschließen.“ Er betonte dabei, dass die Union maßvolle Änderungen im Abgeordnetengesetz anstrebe und hierzu Gespräche mit der SPD führe. „Diese nicht vorstellbare Vetternwirtschaft der AfD verlangt eine konsequente Antwort“, so der CDU-Politiker.

Anstand als entscheidender Faktor

Der Union-Politiker räumte jedoch auch ein, dass Missbrauch durch eine Gesetzesverschärfung nicht gänzlich ausgeschlossen werden könne. „Am Ende ist entscheidend, ob ein Mitglied des Bundestages den notwendigen Anstand hat“, sagte Hoppenstedt. Die Verantwortung liege letztlich bei jedem einzelnen Abgeordneten.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)