US-Präsident setzt Händler unter Druck – EU-Ausnahme ungewiss

Trump schlägt zu: Hohe Zölle auf Medikamente aus dem Ausland

Trump schlägt zu: Hohe Zölle auf Medikamente aus dem Ausland

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Washington/Brüssel – US-Präsident Donald Trump hat eine neue Handelsbarriere errichtet. Mit sofortiger Wirkung werden hohe Zölle auf patentierte Arzneimittel und deren Inhaltsstoffe aus dem Ausland verhängt. Ziel ist es, die US-Pharmaindustrie zu stärken und Medikamentenproduktion im eigenen Land zu fördern. Die Maßnahmen treten gestaffelt in Kraft und sorgen bereits für Unsicherheit.

Zollhammer trifft Pharmabranche

US-Präsident Donald Trump hat eine neue Zölle-Welle gestartet – diesmal trifft es die Pharmaindustrie. Mit einem Dekret werden ab sofort höhere Zölle auf patentierte Medikamente und deren Wirkstoffe erhoben. Das Weiße Haus bestätigte die drastischen Maßnahmen.

Sonderregelungen für Verbündete?

Für die USA gilt künftig ein Zollsatz von 100 Prozent. Für wichtige Handelspartner wie die Europäische Union, Japan, Korea, die Schweiz und Liechtenstein werden die Zölle zunächst auf 15 Prozent begrenzt. Auch für Großbritannien wird über Ausnahmeregelungen verhandelt.

Nationale Sicherheit als Begründung

Trump beruft sich auf den ‚Trade Expansion Act von 1962‘. Nach diesem alten Gesetz kann der Präsident Einfuhrbeschränkungen verhängen, wenn er eine Bedrohung der nationalen Sicherheit durch Importe sieht. Die Pharmabranche wird nun als sicherheitspolitisch relevant eingestuft.

US-Industrie soll profitieren

Das erklärte Ziel der US-Regierung: Mehr Medikamente sollen wieder in den USA produziert werden. Die Zölle sollen kleine Unternehmen nach 180 Tagen treffen, größere nach 120 Tagen.

EU-Parlament reagiert

Die Nachricht kommt kurz nach der Zustimmung des EU-Parlaments zu einem Handelsabkommen mit den USA. Darin wurde auch eine Klausel vereinbart, die es der EU-Kommission erlaubt, Handelspräferenzen auszusetzen, falls die USA zusätzliche Zölle über die vereinbarten 15 Prozent hinaus erheben. Nun wird sich zeigen, wie diese Klausel im Lichte der neuen Zölle angewendet wird.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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