Weihnachtsmärkte in Baden-Württemberg: Was sich jetzt ändert
Die Grundlage für die Neuerung bildet eine bundesweite Anpassung des Waffengesetzes (§ 42c), die von der Landesregierung Baden-Württembergs in einer Verordnung konkretisiert wurde. Neben Waffen sind nun Messer jeder Art bei öffentlichen Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten verboten. Innenminister Thomas Strobl erklärte: „Die neue Regelung stärkt die Sicherheit im Land und entlastet unsere Kommunen spürbar.“
Die Polizei arbeitet eng mit Veranstaltern zusammen, um maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte umzusetzen. Besonders in der Adventszeit sind Weihnachtsmärkte oft stark besucht, weshalb Maßnahmen wie mobile Poller, stationäre Sperren und erhöhte Polizeipräsenz vielerorts zum Einsatz kommen.
Keine Gefährdung, aber verstärkte Kontrollen
Trotz der verschärften Regeln gibt es aktuell keine Hinweise auf eine konkrete Bedrohung von Weihnachtsmärkten in Baden-Württemberg. Innenminister Strobl betonte: „Weihnachtsmarktbesuche sind sicher möglich. Wir bleiben wachsam, ohne uns unsere Traditionen nehmen zu lassen.“ Besucher sollten jedoch damit rechnen, dass die Kontrollen an den Eingängen verstärkt werden.
Verordnung tritt rechtzeitig zur Weihnachtszeit in Kraft
Die neue Regelung gilt ab dem 12. Dezember 2024, pünktlich zur Hochphase der Weihnachtsmärkte. Veranstalter tragen weiterhin die Verantwortung für Sicherheitskonzepte, die Polizei unterstützt jedoch bei Planung und Umsetzung. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Besuchern ein sicheres und unbeschwertes Erlebnis zu ermöglichen.