Neue Hürden für den Ausbau?

Reiches Solar-Pläne stoßen auf Widerstand

Foto: Solarzellen auf einem Dach (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Bundeswirtschaftsministerium lotet neue Wege im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus. Ein interner Entwurf sieht deutliche Einschnitte für kleinere Solaranlagen vor, was den Ausbau der heimischen Stromproduktion verlangsamen könnte. Besonders private Betreiber und gewerbliche kleinere Anlagen könnten die Zeche zahlen.

Keine Förderung für Kleinstanlagen

Künftig sollen Anlagen auf privaten Wohnhäusern mit einer Leistung unter 25 Kilowatt keine staatliche Förderung mehr erhalten. Bislang konnten Betreiber auf Vergütungen zwischen 6,73 und 12,34 Cent pro Kilowattstunde hoffen, je nach Größe und Einspeisemenge. Dies würde die Wirtschaftlichkeit vieler kleiner Projekte empfindlich treffen.

Abnehmerpflicht für Kleinsolar

Eine weitere geplante Änderung betrifft die Einspeisung. Private Betreiber kleiner Anlagen (< 25 kW) müssten demnach künftig selbst einen Abnehmer für ihren Solarstrom finden, bevor sie ihn ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Die bisherige Abnahmepflicht der Netzbetreiber entfällt.

Intelligente Zähler: Pflicht und Kosten

Für die allerkleinsten Solaranlagen unterhalb von sieben Kilowatt soll die Installation von intelligenten Stromzählern verpflichtend werden. Dies würde die Anschaffungskosten erhöhen. Anträge für eine vorzeitige Ausstattung müssen bis Ende 2028 gestellt sein. Balkonkraftwerke sind von dieser Regelung ausgenommen.

Dachanlagen: Einspeisedrosselung droht

Auch für Solardachanlagen gibt es neue Pläne. Wirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) erwägt, die Einspeiseleistung auf die Hälfte zu begrenzen. Überschüssiger Strom müsste selbst verbraucht oder im eigenen Speicher gelagert werden. Ob diese Regelung für Anlagen bis 25 kW oder bis 100 kW gilt, ist noch offen. Bislang war die Einspeisung auf 60 Prozent begrenzt.

Förderung für Großanlagen wird vereinheitlicht

Im Marktsegment größerer Anlagen (> 25 kW) plant Reiche eine Vereinheitlichung der Fördersätze. Dies könnte laut Ministerium die sehr großen Solarparks von Konzernen wie Eon und RWE gegenüber kleineren gewerblichen Anlagen begünstigen, da diese von Skaleneffekten profitieren.

Ministerium hält sich bedeckt

Das Bundeswirtschaftsministerium wollte sich zu den Details des Entwurfs auf Anfrage des „Spiegels“ nicht äußern. Man wolle die öffentliche Konsultation abwarten. Begründet werden mögliche Änderungen mit der Notwendigkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit stärker zu berücksichtigen. Die Allgemeinheit solle nicht länger Strom aus kleinen Solaranlagen finanzieren, die sich bereits wirtschaftlich tragen könnten.

Zubauziele verfehlt –EEG-Novelle als Reaktion?

Der Ausbau von Photovoltaik und Windkraft im vergangenen Jahr verfehlte die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Ziele. Bis 2030 soll der Solarzubau auf jährlich 22 Gigawatt steigen. Erinnerungen an den Einbruch des Ausbaus nach 2012, ausgelöst durch eine damalige Kürzung der Einspeisevergütung, werden wach.