Weniger Einspeisevergütung nach 2025
Anlagen auf privaten Wohnhäusern mit einer Leistung unter 25 Kilowatt sollen nach den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums bald keine staatliche Förderung mehr bekommen. Bislang erhielten Betreiber hier zwischen 6,73 und 12,34 Cent pro Kilowattstunde.
Zudem sollen solche Kleinanlagen künftig erst einen Abnehmer für ihren selbst erzeugten Strom finden müssen, bevor sie ihn ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Bislang waren die Netzbetreiber zum Abnahmepflichtigen.
Intelligente Zähler für Kleinstanlagen
Für besonders kleine Anlagen bis maximal sieben Kilowatt soll bald eine Einbaupflicht für intelligente Stromzähler gelten. Dies würde die anfänglichen Investitionskosten für Hausbesitzer erhöhen. Bis Ende 2028 müssen Anträge für eine vorzeitige Ausstattung gestellt werden, Balkonkraftwerke sind davon ausgenommen.
Dachanlagen: Einspeisung halbiert?
Auch für Solardachanlagen gibt es neue Einschränkungen. Sie sollen künftig nur noch die Hälfte ihrer Leistung ins Netz einspeisen dürfen. Mehr Strom müsste entweder selbst verbraucht oder in eigenen Speichern gelagert werden. Ob diese Regelung für Anlagen bis 25 Kilowatt oder bis 100 Kilowatt gelten soll, ist im Entwurf noch unklar. Bisher war die Einspeiseleistung auf 60 Prozent gedrosselt, diese Beschränkung entfiel nach dem Einbau eines Smart Meters komplett. Balkonkraftwerke bleiben auch hier außen vor.
Fördermodelle für Großanlagen auf dem Prüfstand
Für größere Solarparks jenseits der 25 Kilowatt Leistung sind ebenfalls Änderungen vorgesehen. Bislang gab es hier gestaffelte Fördersätze je nach Anlagengröße. Katherina Reiche will diese Vereinheitlichen. Dies könnte laut Experten größere Parkbetreiber mit erheblichen Skaleneffekten gegenüber kleineren gewerblichen Anbietern bevorzugen.
Das Wirtschaftsministerium wollte sich zum Inhalt des Entwurfs auf Anfrage des „Spiegel“ nicht äußern. Man wolle die laufende öffentliche Konsultation abwarten, hieß es aus dem Ministerium.
Begründet wird der Handlungsbedarf beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit der Notwendigkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit stärker zu berücksichtigen. Die Allgemeinheit solle nicht länger über Steuermittel Strom aus kleinen Solaranlagen finanzieren, die sich bereits ohne Förderung rechnen würden.
Der Ausbau von Photovoltaik und Windkraft lag im vergangenen Jahr unter den Zielen des EEG. Ab 2025 sollen jährlich 7,8 Gigawatt Windenergie und ab 2026 22 Gigawatt Solarleistung zugebaut werden. Die Einspeisevergütungskürzungen nach 2012 hatten bereits einmal zu einem Einbruch des Solarausbaus geführt.
