Symbolischer Akt gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit

Regenbogen über dem Reichstag – Klöckner hisst Flagge gegen Diskriminierung

Regenbogen über dem Reichstag – Klöckner hisst Flagge gegen Diskriminierung

Bundestag, Archivbild, via dts Nachrichtenagentur

Zu Ehren des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit wird am Sonntag die Regenbogenflagge erneut auf dem Reichstagsgebäude wehen. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) setzt damit ein Zeichen für Akzeptanz und Gleichheit, wie bereits im Vorjahr. Die Entscheidung knüpft an eine wichtige parlamentarische Entscheidung aus dem Jahr 2002 an.

Symbolischer Akt

Am kommenden Sonntag wird auf dem Deutschen Bundestag die Regenbogenflagge gehisst. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hat entschieden, die Flagge wie schon im vergangenen Jahr zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit wehen zu lassen. So teilte es das Parlament am Freitag mit.

Die Flagge wird am 17. Mai hissen. Klöckner begründet die Wahl des Datums mit einem konkreten Anlass im Bundestag selbst: „Auch in diesem Jahr habe ich entschieden, dass die Regenbogenflagge am 17. Mai auf dem Deutschen Bundestag gehisst wird. Hier gibt es einen klaren parlamentarischen Anlass. Am 17. Mai 2002 hat der Bundestag die Rehabilitierung homosexueller Opfer der NS-Justiz beschlossen.“ Sie betonte, dass deshalb der 17. Mai gewählt werde und nicht etwa der Tag des Berliner Christopher Street Days.

Kampf gegen Diskriminierung

Der 17. Mai ist international als Tag des Kampfes gegen Diskriminierung und für die Akzeptanz unterschiedlich gelebter Lebensweisen bekannt. Der Gedenktag erinnert an die Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 17. Mai 1990, Homosexualität als Krankheit aus ihrem Diagnosekatalog zu streichen.

Klöckner hob zudem die Bedeutung der deutschen Bundesflagge hervor. „Schwarz-Rot-Gold steht für die Ordnung unseres Grundgesetzes – für Freiheit, Menschenwürde und Gleichheit vor dem Gesetz. Dazu gehört auch das Recht jedes Menschen auf sexuelle Selbstbestimmung. Die Bundesflagge ist das Dach, unter dem diese Rechte für alle gelten.“

Die Beflaggung richte sich nach dem geltenden Flaggenerlass der Bundesregierung. Dieser erlaubt das Hissen der Regenbogenflagge auf Bundesgebäuden nur einmal jährlich. Die Bundestagspräsidentin wählte damit einen Tag mit direkter parlamentarischer Verbindung.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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