Ein tiefgreifendes Problem
Die „Institutionen und Rassismus“ (Inra)-Studie enthüllt, dass rassistische Diskriminierung keineswegs nur in Hass und Gewalt manifestiert. Vielmehr sind es oft subtile Vorurteile und unbewusste Denkmuster, die das Handeln in staatlichen Institutionen prägen. Dies betrifft Behörden ebenso wie das Bildungssystem oder die Justiz, so die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD).
„Rassismus macht auch vor Behörden nicht Halt und kann dort Handlungsweisen und Routinen beeinflussen, die diskriminierend wirken können“, betont Pawlik. Die Art und Weise, wie staatliche Institutionen agieren, hat direkten Einfluss auf das Vertrauen der Bürger in den Staat sowie auf deren Teilhabe und Chancengleichheit. Die Verantwortung liege laut Pawlik bei den Entscheidungsträgern, diese diskriminierenden Mechanismen zu erkennen und zu bekämpfen – ohne dabei einen Generalverdacht gegen Einrichtungen zu erwecken.
Kein Platz für Diskriminierung
Grundsatz: „Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben.“ Die Studienergebnisse werden nun sowohl vom Bundesinnenministerium, als auch von Pawliks Antirassismusstelle intensiv ausgewertet. Die Erkenntnisse sollen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen, dessen Koordination Pawlik innehat.
Die Inra-Studie, die über drei Jahre hinweg durchgeführt wurde, liefert erstmals einen breiten Einblick in die Funktionsweise von Institutionen wie Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden. Die Ergebnisse sind eindeutig: Rassismus ist hier nachweisbar. Er äußert sich selten in offenen Anfeindungen, sondern vielmehr in alltäglichen Routinen, Ermessensspielräumen und der Organisationskultur.
Gesetzliche Lücken aufgedeckt
Besondere Brisanz erhält die Studie durch die Aufdeckung struktureller Schwachstellen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das eine wichtige Säule im Kampf gegen Diskriminierung darstellt, gilt bislang nicht für das Verhältnis zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen. Dies bedeutet, dass diskriminierte Bürger sich nicht auf dieses zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen können, wenn sie von einer Behörde benachteiligt werden.

