Pawlik sieht Handlungsbedarf in Behörden

Rassismus-Studie empört: Bundesbeauftragte fordert Konsequenzen

Rassismus-Studie empört: Bundesbeauftragte fordert Konsequenzen
Foto: Natalie Pawlik (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Eine neue Studie beleuchtet institutionellen Rassismus in deutschen Behörden. Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik, pocht nun auf konkrete Maßnahmen. Sie betont, dass Vorurteile und unbewusste Denkmuster genauso schädlich seien wie offene Anfeindungen und staatliche Institutionen diesbezüglich stärker in die Pflicht nehmen müssten.

Alarmierende Erkenntnisse

Die Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) hat eine brisante Erkenntnis zutage gefördert: Rassismus ist in deutschen Behörden nachweisbar. Nicht immer offen, sondern oft subtil in Routinen und Entscheidungsprozessen verankert, so das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt.

Bundesbeauftragte Natalie Pawlik (SPD) reagiert mit klaren Forderungen. „Rassismus macht auch vor Behörden nicht Halt“, sagte sie der „Rheinischen Post“. Die Art und Weise, wie Verwaltung, Polizei, Bildungssystem oder Justiz agieren, habe maßgeblichen Einfluss auf das Vertrauen der Bürger in den Staat und deren Teilhabe.

Handlungsempfehlungen kommen

Pawlik dringt darauf, dass Entscheidungsträger in diesen Bereichen ihre Verantwortung erkennen und diskriminierende Mechanismen aktiv bekämpfen müssen – „ohne Generalverdacht“. Jegliche Form von Rassismus habe in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz, so die klare Botschaft.

Die Ergebnisse der Inra-Studie werden nun vom Bundesinnenministerium und der Antirassismusstelle ausgewertet. Pawlik plant, die gewonnenen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in die überarbeitete Fassung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einzubauen.

Gesetzliche Lücken offenbart

Die dreijährige Untersuchung ergab, dass rassistische Diskriminierung in Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden nicht nur auf individuellen Einstellungen beruht, sondern auch in behördlichen Praktiken und im Umgang mit Beschwerden sichtbar wird. Ein gravierendes Problem: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz greift bislang nicht im Verhältnis zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen. Wer dort diskriminiert wird, hat aktuell keine einfache rechtliche Handhabe.