Diskriminierung in Verwaltung und Justiz

Rassismus-Studie deckt auf: Bundesbeauftragte fordert Konsequenzen in Behörden

Rassismus-Studie deckt auf: Bundesbeauftragte fordert Konsequenzen in Behörden
Foto: Natalie Pawlik (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Eine aktuelle Studie offenbart, dass Rassismus auch staatliche Institutionen prägt. Antirassismus-Beauftragte Natalie Pawlik (SPD) fordert nun dringende Maßnahmen, um Vorurteile und unbewusste Denkmuster in Behörden zu bekämpfen. Die Ergebnisse könnten in den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus einfließen.

Handlungsdruck nach InRa-Erkenntnissen

Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik, macht nach der Veröffentlichung der Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) Druck. „Die InRa-Studie zeigt deutlich, dass sich Rassismus nicht nur in Hass und Gewalt äußert, sondern auch in Vorurteilen und Denkmustern, die uns unbewusst prägen“, sagte Pawlik der „Rheinischen Post“.

Die Wissenschaftler hatten über drei Jahre hinweg Einblicke in staatliche Institutionen wie Jobcenter und Ausländerbehörden gewonnen. Die Ergebnisse sind eindeutig: Rassistische Diskriminierung ist nachweisbar. Sie zeigt sich nicht immer offen, sondern oft in Routinen, Ermessensspielräumen und der Organisationskultur.

Schutzlücken im System

Gerade das Handeln staatlicher Einrichtungen – von der Verwaltung über die Polizei bis hin zur Justiz – entscheidet maßgeblich über das Vertrauen der Bürger in den Staat und deren Teilhabe. Pawlik betont daher die große Verantwortung der Entscheidungsträger, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzutreten. Sie stellt klar: „Die Entscheidungsträger in diesen Bereichen tragen daher große Verantwortung dafür, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken – ohne Generalverdacht gegen unsere Institutionen.“

Ein strukturelles Problem liegt im Rechtsrahmen selbst: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern. Diskriminierte Personen können sich somit nicht auf dieses zentrale Gesetz berufen.

Maßnahmen im Aktionsplan

Pawliks Büro wird die Studienergebnisse auswerten „Wir werden uns die Ergebnisse der Inra-Studie daher genau anschauen“, kündigt die Beauftragte an. Die gewonnenen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen sollen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen, dessen Koordination Pawlik innehat.