Unbewusste Hürden in Ämtern
Die Ergebnisse der Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt werfen ein Schlaglicht auf die Durchdringung von Rassismus in staatlichen Einrichtungen. „Die InRa-Studie zeigt deutlich, dass sich Rassismus nicht nur in Hass und Gewalt äußert, sondern auch in Vorurteilen und Denkmustern, die uns unbewusst prägen“, erklärte Natalie Pawlik (SPD) gegenüber der „Rheinischen Post“.
Pawlik betont, dass Rassismus vor Behörden nicht Halt mache und dort unbewusst Handlungsweisen und Routinen beeinflussen könne. „Das Handeln staatlicher Institutionen wie Verwaltung, Polizei, Bildungssystem oder Justiz entscheidet maßgeblich über Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit.“
Verantwortung der Entscheider
Die Bundesbeauftragte fordert Entscheidungsträger in diesen Bereichen auf, „diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken“. Dabei gelte es, dies „ohne Generalverdacht gegen unsere Institutionen“ zu tun. „Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben.“
Die Antirassismusstelle wird die Studienergebnisse gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium auswerten. Pawlik kündigte an, die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen zu lassen, dessen Koordination sie innerhalb der Bundesregierung innehat.
Lücken im Recht
Die „Inra“-Studie, die über drei Jahre hinweg rassistische Praktiken in Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden untersuchte, deckte auf, dass diskriminierende Tendenzen in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar sind. Dies äußere sich in individuellen Einstellungen von Mitarbeitenden, behördlichen Praktiken oder im Umgang mit Beschwerden. Offene Anfeindungen seien selten, stattdessen stecke Rassismus in Routinen, Entscheidungsspielräumen und der Organisationskultur.
Besonders kritisch sieht die Studie strukturelle Schutzlücken im Rechtsrahmen, die Diskriminierung begünstigen. So gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern, was Betroffene von Diskriminierung durch staatliche Institutionen des zentralen Antidiskriminierungsgesetzes beraubt.

