Allergen-Gefahr in Ketchup-Bären

POM-BÄR Rückruf: Beliebter Ketchup-Snack mit falschem Inhalt – Gefahr für Allergiker!

Aufgepasst, liebe Snack-Freunde und insbesondere Allergiker! Die Firma Intersnack Deutschland SE ruft aktuell eine Charge ihres beliebten Produkts „POM-BÄR Ketchup Style“ in der 75-Gramm-Packung zurück. Der Grund: In einigen Packungen könnten sich fälschlicherweise Stückchen eines anderen Produkts befinden, das nicht deklarierte Allergene enthält.
POM-BÄR Rückruf: Beliebter Ketchup-Snack mit falschem Inhalt – Gefahr für Allergiker!
POM-BÄR Rückruf: Beliebter Ketchup-Snack mit falschem Inhalt – Gefahr für Allergiker!
Foto: © Intersnack Deutschland SE

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Verstecktes Allergen: Weizen und Gluten nicht deklariert

Wie das mit Sitz in Köln am heutigen Mittwoch, den 14. Mai 2025, mitteilte, wurde in „einigen wenigen Packungen des vom Markt genommenen Produktes irrtümlich zusätzlich zum eigentlichen Artikel vereinzelt Stücke eines anderen Produktes abgefüllt.“ Das Problem dabei: „Dieses enthält Weizen, der Gluten beinhaltet – Allergene, die auf der Verpackung nicht deklariert sind.“ Für Menschen mit einer Weizenallergie oder Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) kann der Verzehr gesundheitliche Probleme auslösen.

Betroffen sind laut Herstellerangaben die Produkte mit den folgenden Kennzeichnungen:

  • Produktbezeichnung: POM-BÄR Ketchup Style, 75 Gramm
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 15.09.2025
  • Chargennummer / Los-Kennzeichnung: LA.201 11E // LA.207 11E

Bundesweiter Rückruf: Auch Baden-Württemberg betroffen

Die betroffenen POM-BÄR Packungen wurden in zahlreichen Bundesländern verkauft, darunter auch Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und viele weitere. Eine vollständige Liste der betroffenen Bundesländer umfasst: Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, , Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Was tun, wenn Sie das Produkt zu Hause haben? So bekommen Sie Ersatz!

Intersnack SE betont, dass es sich „bei dem Rückruf um eine reine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz von Personen, die an einer Weizenallergie oder Glutenunverträglichkeit leiden“ handelt. Wie bereits erwähnt, stellt das Unternehmen klar: „Von allen anderen Personen kann das Produkt bedenkenlos verzehrt werden.“

Verbraucherinnen und Verbraucher, die unter einer Weizenallergie oder Glutenunverträglichkeit leiden und eine der betroffenen Packungen erworben haben, können sich an den Hersteller wenden. Intersnack bittet diese Personen, „ein Foto des betroffenen Produktes – auf dem die Chargennummer ersichtlich ist – unter folgendem Link an unseren Verbraucherservice POM-BÄR zu senden: www.pom-baer.de/kontakt. Das Unternehmen sichert zu: „Selbstverständlich wird das erworbene Produkt ersetzt.“

Das Unternehmen bedauert den Vorfall sehr und bittet alle Betroffenen für die Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.

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