Irreführung bei Schoko-Tafel
Weniger Inhalt, gleiche Packung – und das soll nach Ansicht des Landgerichts Bremen nicht rechtens sein. Die Richter gaben am Mittwoch einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt. Konkret ging es um die neuen 90-Gramm-Milka-Tafeln. Der Hersteller Mondelez hat die Schokolade laut Verbraucherschützern nur unmerklich dünner gemacht. Die Verpackung aber blieb fast wie gehabt.
Kritik: Versteckte Mengenangabe
Die Angabe der neuen Füllmenge von 90 Gramm findet sich klein auf der Vorderseite der Tafel. Doch das Problem: Diese Angabe wird oft von den Laschen der Kartons in den Supermarktregalen verdeckt. Für den Kunden ist die tatsächliche Reduzierung damit kaum ersichtlich. Eine bewusste Täuschung, so die Kläger.
Ruf nach strengeren Regeln
Mondelez kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen. Es ist also noch nicht endgültig. Die Verbraucherzentrale fordert aber bereits mehr: Verbindliche Vorgaben für Hersteller. Eine Idee: Ein Warnhinweis für schrumpfende Produktgrößen für mindestens sechs Monate. Zudem müsse die Packung proportional zum reduzierten Inhalt kleiner werden. Sonst, so die Kritik, „nutzen Unternehmen wie Mondelez die Gesetzeslücke schamlos aus“.


