Mieter sollen nicht allein zahlen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat im Zuge der Debatte um das geplante Heizungsgesetz deutliche Maßnahmen zum Schutz von Mietern angekündigt. Angesichts der Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Bevölkerung zur Miete wohnt, sei es unerlässlich, diese vor überhöhten Nebenkosten zu bewahren. Die Ministerin betonte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass Mieter die steigenden Energiekosten nicht allein tragen dürften und Heizen nicht zu einer Kostenfalle werden dürfe.
Auf dem Weg zu konkreten Regelungen
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, die Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes in Gesetzesform zu gießen. Klarheit über die Ausgestaltung der geplanten Regelungen für den Mieterschutz wird zeitgleich mit der Heizungsnovelle im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erwartet. Bis Ostern soll ein entsprechender Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht werden.
Streitpunkt erneuerbare Energien
Die Eckpunkte des Gesetzes sehen unter anderem die Abschaffung der Vorgabe von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen in Neubauten vor. Stattdessen soll ein wachsender Anteil aus Biogas oder synthetischen Treibstoffen für neue Öl- und Gasheizungen vorgeschrieben werden. Kritiker befürchten hierbei negative Auswirkungen auf den Klimaschutz sowie zusätzliche finanzielle Belastungen für Mieter, die keinen Einfluss auf die Heizungswahl haben und deren Betrieb teurer ist als bei fossilen Brennstoffen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)





